Abrechnungszeitraum bei Auszug zum 31.8.2018

  • Guten Abend an die Community,

    ich weiß nicht, ob ich richtig im Bilde bin.

    Vergangenes Jahr bin ich zum 31.8.2018 aus meiner Mietwohnung ausgezogen. Da ich bisher keine Nebenabrechnung erhalten habe bin ich mir nicht sicher, wann diese spätestens mir von Vermieter vorgelegt werden muss.

    Ist es bis zum 31.12.2019, 31.8.19 oder ein komplett anderer Termin?

    Besten Dank im Voraus für die Unterstützung

    .

  • Ein Auszug ändert nichts an den Fristen für die Erteilung der Nebenkostenabrechnung, die beträgt weiterhin 12 Monate nach dem Ende des allgemeinen Abrechnungszeitraumes.

    Ein Mieter kann also nach einem Auszug keine schnellere Abrechnung verlangen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Danke darkshadow für die Rückmeldung.

    Wenn ich die Nachricht richtig verstehe wäre dies der 31.12.2019.....Richtig?

    Lg

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (12. November 2019 um 20:24) aus folgendem Grund: Zitat entfernt. Bitte keine Vollzitate, das ist nicht hilfreich zum Lesen, da man den Original Beitrag oben lesen kann

  • wäre dies der 31.12.2019.....Richtig?

    Das hängt vom allgemeinen Abrechnungszeitraum an wie schon geschrieben. Wenn dieser dem Kalenderjahr entspricht, dann ist es der 31.12.19. Aber das muss nicht so sein, es können auch andere 12 Monate des Jahres sein.