Ex wohnt ehemals gemeinsamer Wohnung und zahlt keine Miete!

  • Hallo zusammen,

    erstmal danke für die Aufnahme.

    Ich habe ein riesiges Problem und würde gerne Erfahrungen zu folgendem Thema hören.

    Fakten: Meine Freundin ist noch verheiratet. Scheidung läuft... Sie ist vor ü2 Jahren ausgezogen aus der gemeinsamen Wohnung mit ihrem Mann.

    Dieser hat nie eingewilligt die Wohnung zu kündigen und zahlt ständig keine Miete.

    Nachdem teils die Stadt für den Faulpelz!! die Mietschulden nachbezahlt hatte ist nun die Kündigung ausgesprochen.

    Eine Zwangsräumung steht kurz bevor. Heute Post vom Amtsgericht erhalten.

    Der Vermieter hat meine Freundin nie aus dem Mietvertrag gelassen. Ihr immer erst gesagt wenn schon monatelang keine Miete eingegangen ist.

    Etliche Gelegenheiten den „Faulpelz“ zu kündigen verstreichen lassen.

    Der Typ zieht nun nicht aus und räumt auch die Wohnung nicht leer! Die Kosten steigen in die Höhe und meine Freundin steckt da mitten drin - ohne irgendetwas dagegen tun zu können.

    Hat jemand mit so etwas Erfahrung? Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten?

    Hat der Vermieter nicht auch eine Pflicht so etwas nicht so weit kommen zu lassen für meine Freundin?

    Danke vorab für hilfewillige Kommentare.

    Lg Marcus

  • Der Vermieter hat meine Freundin nie aus dem Mietvertrag gelassen.

    Das dürfte das größte Problem werden.

    Wenn man gemeinsam einen Mietvertrag abschließt entsteht eine Gesamtschuldnerschaft. Der Vermieter kann sich aussuchen von wem er die Schulden einzieht. Das Mietverhältnis wurde auch nicht beendet und die Frau aus dem Mietvertrag nicht entlassen. Weder vom Mann, noch vom Vermieter. Ein solchen Mietvertrag oder Entlassung aus dem Mietvertrag bedarf der Mitwirkung aller Parteien, also des Vermieters und der anderen Mietern.

    Es gibt Ausnahmen, manchmal reicht eine Vereinbarung mit dem Vermieter, wenn der andere Mieter die Einwilligung böswillig verweigert. Oder wenn ein Mieter faktisch bereits jahrelang ausgezogen ist und niemand was dagegen hatte.

    Ob solche Ausnahmen hier angenommen werden kann ist problematisch. Denn sowohl der Vermieter als auch der Mieter verneinen das und der Vermieter nimmt ja Regelmäßig die Frau in Anspruch.

    Man sollte sich hier also unbedingt rechtlich beraten lassen, ob nicht doch eine Ausnahme möglich ist, aber das erfordert die Berücksichtigung aller Umstände und eine doch tiefere Recherche in den Urteilen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Danke für die Antwort. Das Recht ist oft einfach ungerecht leider... Wir hätten die Kündigung beim Amtsgericht sehr früh einklagen müssen glaube ich. Aber wer rechnet schon mit sowas - oder kennt sich damit überhaupt so aus... Wir dachten mit der Scheidung wird das schon geregelt. Aber leider zieht sich auch die wie Kaugummi in die Länge. Blockieren ist ja leider immer einfacher wie bewirken.
    Müssen wir wohl für den Nichtsnutz alles bezahlen ?

    Problem sind dann noch seine sachen die dann wohl (auf ewig?) eingelagert werden müssen. Weiss dazu evtl jemand etwas? ?


    Ps: Der Vermieter versicherte mündlich stets meine Freundin da rauszuhalten. Rein rechtlich müsse sein Anwalt sie aber auch immer mit anschreiben.... Und wenn dann irgendwann 10-15k Euro angehäuft sind und der Kerl keinen Cent hat.. Dann wird sich das Geld doch bei ihr geholt. Das Leben kann so ungerecht sein!

  • Das Recht ist oft einfach ungerecht leider

    Wie gesagt, es gibt ja Einzelfälle, wo sowas über § 242 BGB, nämlich nach Treu und Glauben korrigiert wird, aber das sind alles Einzelfälle, sich da durchzuarbeiten und schauen, ob man was passendes als Argumentationsgrundlage vor Gericht findet ist umfangreich. Aber es ist auch nicht ausgeschlossen.

    Problem sind dann noch seine sachen die dann wohl (auf ewig?) eingelagert werden müssen.

    Nein, da gibt es auch Fristen nachdem etwas entsorgt werden kann, wenn man den anderen Teil zur Abholung aufgefordert hat. Das ist unterschiedlich und kommt insbesondere auf den Wert der Sachen an.

    Ps: Der Vermieter versicherte mündlich stets meine Freundin da rauszuhalten.

    Das ändert natürlich die Sachlage, falls man das richtig beweisen kann.

    Am Ende bleibt trotzdem nur mal eine ausführliche rechtliche Einschätzung durch dein Anwalt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!