Zugang zu Strom- und Wasserzähler und Telefonhaupanschluss

  • Hallo

    hat ein Mieter grundsätzlich das Recht freien Zugang zu seinem Stromzähler, Wasserzähler und Hausanschluss der Telefonleitungen zu erhalten?

    Die Zähler, wie auch der Haupthahn der Wasserleitung zu unserer Wohnung, befinden sich im Haus ganz unten.
    Telefonanschluss und Stromzähler dort direkt hinter der Haustüre, Wasserzähler und Haupthahn Wasser im Heizraum daneben.


    Es gibt für diese Etage vom Hof aus eine Haustüre für die Bewohner, die dort Einzelzimmer "Studentenzimmer" und eine Gemeinschaftsküche bewohnen. Einen anderen Zugang zu den unteren Räumlichkeiten gibt es nicht.

    Einen Schlüssel für diese Türe haben wir nicht. Müssen wir das Wasser wegen Wartung oder im Notfall abstellen, haben wir keine Möglichkeit dort rein zu kommen.
    In der Wohnung gibt es keine Möglichkeit das Wasser abzustellen, sollte in Küche oder Bad eine Leitung undicht werden.

    Ebenso musste ein Telekom-Techniker wegen DSL-Anschluss wieder abziehen, da die zuvor offenstehende Türe von einem Bewohner geschlossen wurde und keiner da war.

    An Strom- und Wasserzähler komme ich auch nicht, da ich überprüfen muss, ob hier irgendwo Strom oder Wasser abgezweigt wird.

    Kann ich vom Eigentümer einen Schlüssel für die untere Haustüre fordern?
    Hat der Mieter ein Recht auf uneingeschränkten Zugang zu Stromzähler und Haupthahn der Wasserversorgung zur Wohnung?
    In welchen Zeitraum müsste uns der Eigentümer einen eigenen Schlüssel zur Verfügung stellen?

  • Nein, Schlüssel muss der Vermieter nicht zur Verfügung stellen, da die Räume, in denen sich diese Installationen befinden, nicht zum Teil der Mietsache gehören.

    Der Vermieter muss allerdings den Zugang gewähren, wenn dieser erforderlich ist. Der Techniker der Telekom muss dann also einen Termin vereinbaren, welchen Du dem Vermieter mitteilst und um Zugang bittest.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Was mache ich dann bei Rohrbruch, Wasserschäden, kurzfristigen notwendigen Arbeiten?

    Ein Rohr am Heizkörper im Schlafzimmer war etwas undicht, hatte ich eines Abends festgestellt. Vom Heizraum gibt es eine extra Leitung nur für unsere Wohnung mit einem Sperrventil. Wie hätten wir da ran kommen sollen, wäre richtig viel Wasser ausgetreten?


    Aus Erfahrung ist niemand mitten in der Nacht erreichbar, es gibt unten keine Klingel. Es ist oft niemand in den unteren Wohnungen anzutreffen.
    Im Notfall würde bei uns die Bude voll Wasser laufen, was unsere und die darunter liegende Wohnung unbewohnbar machen würde.

    Dann müsste wir die Feuerwehr rufen, damit sie die Türe gewaltsam aufbrechen? Alles andere würde zu lange dauern.

    Termin mit Tkom Techniker war vorhanden, die Türe unten wurde extra offen gelassen, ein Zettel angebracht. Einer der Mieter hatte dann die Türe trotzdem geschlossen, wird konnten nicht an den Hausanschluss, Techniker rückt wieder ab, wir bekommen eine Rechnung über den Einsatz und müssen einen Nachtermin vereinbaren.

    Abgleich von Strom- und Wasserzähler kann ich mit dem Eigentümer absprechen, damit er uns rein lässt.

  • Was mache ich dann bei Rohrbruch, Wasserschäden, kurzfristigen notwendigen Arbeiten?

    Normalerweise gibt es in den Wohnungen eine Absperrventil. Da dies bei euch nicht so ist, besteht natürlich ein Problem im Notfall. Du solltet daher den Vermieter darauf ansprechen und ihn fragen, wie man sich in einer Notfallsituation verhalten solle.

    Ich meine, es geht ja nicht nur um deine Möbel, die bei einem Wasserrohrbruch Schaden nehmen, sondern es geht auch um das Eigentum des Vermieters, also das Gebäude, das Schaden nehmen kann. Daher sollte der Vermieter selber ein Interesse haben, eine Notfall Lösung anzubieten.

  • Eeben, der Kasper hat hier überall gespart. Pfusch durch seine NICHThandwerker, falsches und minderwertiges Baumaterial.

    Es gibt KEIN Sperrventil hier oben, lediglich im Keller.