Hallo
hat ein Mieter grundsätzlich das Recht freien Zugang zu seinem Stromzähler, Wasserzähler und Hausanschluss der Telefonleitungen zu erhalten?
Die Zähler, wie auch der Haupthahn der Wasserleitung zu unserer Wohnung, befinden sich im Haus ganz unten.
Telefonanschluss und Stromzähler dort direkt hinter der Haustüre, Wasserzähler und Haupthahn Wasser im Heizraum daneben.
Es gibt für diese Etage vom Hof aus eine Haustüre für die Bewohner, die dort Einzelzimmer "Studentenzimmer" und eine Gemeinschaftsküche bewohnen. Einen anderen Zugang zu den unteren Räumlichkeiten gibt es nicht.
Einen Schlüssel für diese Türe haben wir nicht. Müssen wir das Wasser wegen Wartung oder im Notfall abstellen, haben wir keine Möglichkeit dort rein zu kommen.
In der Wohnung gibt es keine Möglichkeit das Wasser abzustellen, sollte in Küche oder Bad eine Leitung undicht werden.
Ebenso musste ein Telekom-Techniker wegen DSL-Anschluss wieder abziehen, da die zuvor offenstehende Türe von einem Bewohner geschlossen wurde und keiner da war.
An Strom- und Wasserzähler komme ich auch nicht, da ich überprüfen muss, ob hier irgendwo Strom oder Wasser abgezweigt wird.
Kann ich vom Eigentümer einen Schlüssel für die untere Haustüre fordern?
Hat der Mieter ein Recht auf uneingeschränkten Zugang zu Stromzähler und Haupthahn der Wasserversorgung zur Wohnung?
In welchen Zeitraum müsste uns der Eigentümer einen eigenen Schlüssel zur Verfügung stellen?