Betriebkostennachzahlung ohne Heizkosten 1600€

  • Hallo an alle

    Habe heute die Betriebskostenabrechnung für 2018 bekommen. Anscheinend muss ich 1600€ nachzahlen und das ohne Heizkosten (Gas zahlen wir extern). Mir ist es noch nie passiert das ich jemals so viel Nachzahlen musste. Wir wohnen in einer 60m2 Wohnung zu zweit und wir sind beide sehr sparsam was das Wasser angeht. Wir zahlen monatlich 70€ für die Betriebskosten voraus. Dennoch finde ich das unbegreiflich wie die 1600€ Nachzahlung zustande kommen. Die Wohnung befindet sich in Nürnberg und wir sind im März 2018 eingezogen.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder kann mir jemand Tipps geben wie ich der Sache auf den Grund gehen kann?

    Vielen Dank im Voraus

    uyghur18

    Einmal editiert, zuletzt von uyghur18 (23. November 2019 um 16:43)

  • Hallo,

    es sollte sich ja bereits aus der Nebenkostenabrechnung wie sich die Kosten zusammensetzen. Darin sollte man dann erkennen, welche genauen Posten diese hohe Kosten verursacht hat.

    Des Weiteren kann man Belegeinsicht verlangen beim Vermieter. So dass dann auch die tatsächlichen Kosten überprüfen kann. Weiterhin kann man auch die Umlegung betrachten, nicht das eventueller Leerstand auf euch umgelegt worden sind.

    Gruß

  • Ich sehe hier keine Nachzahlung von 1.600 €, sondern lediglich umlagefähige Kosten von 1.600 €.

    Diesen Kosten werden deine Vorauszahlungen gegengerechnet und es ergibt sich Summe X (das ist der Anlage leider nicht mehr entnehmbar).

    Oder steht da irgendwo geschrieben, dass Du 1.600 € an den Vermieter zahlen sollst?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hi Leipziger,

    Trotz Vorauszahlung ist diese nicht bemerkt. Monatlich zahlen wir 80€ voraus.
    Auf der Rückseite steht, der zu zahlende Betrag, die 1600€.

    Als Student ist das wirklich gewaltig.

  • Hallo,

    zumindest wirft diese Abrechnung einige Fragen auf, die zu klären sind. Zunächst mal wird bei manchen Positionen mit eine Gesamtfläche von 880m² gerechnet, bei anderen mit 445m². Es stellt sich die Frage, wodurch das kommt.

    Weiterhin was für Kosten der Rauchwarnmelder es genau sind. Für Wartungskosten erscheint es ein wenig viel. Und die Miete der Geräte wäre aber nicht umlagefähig.

    Die Schädlingsbekämpfung erfordert eine Vereinbarung im Mietvertrag. Fehlt dies, ist es nicht umlagefähig.

    Auf der Abrechnung ist das zugrunde liegende Abrechnungsjahr nicht ersichtlich. Aber wenn ich jetzt mal unterstelle, dass dort der 1.1. bis 31.12. steht, dann wurde dein kürzerer Nutzungszeitraum ab März nicht berücksichtigt in der Berechnung. Es sei denn, dieser Faktor steckt in der Wohnfläche von 60m² mit drin. Wenn deine Wohnung also ca. 80m² groß sein sollte, dann würde es wieder passen.

    Es scheint alo wirklich irgend was in der Abrechnung nicht zu stimmen. Aber genaueres weiß man erst nach Belegeinsicht beim Vermieter und Klärung der fragwürdigen Punkte.

  • Hallo Fruggel,

    Danke für deine ausführliche Antwort.
    Die Rechnungen irritieren mich auch. Ich finde auch die Wasserabrechnung ziemlich hoch. Also 500€ für Wasser und Abwasser.

  • Ja mag sein, ich verstehe dich. Aber man muss sachlich die Abrechnung prüfen. Und man sollte wissen, aus welchem Grund hier mit 445 m² Gesamtfläche gerechnet wurde anstatt 880 wie es bei anderen Positionen der Fall ist. Vielleicht gibt es eine sinnvolle Erklärung, die jedoch aus der Abrechnung nicht ersichtlich wird.

  • Da hast du recht Fruggel. Ich denke die 445 beziehen sich auf eine Gebäudeeinheit und die 880 auf unsere Einheit plus das nebenstehende Gebäude, welches auch zu der Verwaltung gehört.
    Dennoch hab ich von der Vormieterin erfahren, welche mit ihrem Freund dort gewohnt hat, dass sie immer eine Rückzahlung bekommen haben (trotz gleichem Mietvertrag). Das macht für mich alles keinen Sinn. Das bedeutet ja, dass es sich von einem Jahr auf das andere gewaltig vervielfacht hat.

  • Es gibt schon ein paar Posten, die recht hoch sind. Nicht nur das Wasser, sondern auch die Müllgebühren. Allerdings sind die regional sehr unterschiedlich, genau wie Wasserpreise, sodass man das nur schwer vergleichen kann. Außerdem zahlt ihr für einen Vollservice. Hausmeister, Winterdienst, Kabelfernsehen, Gartenpflege... Das kostet natürlich alles ordentlich Geld. War das vorher auch alles schon an Firmen vergeben? Dadurch, dass es keine Zähler gibt, habt ihr leider kaum Einfluss auf Wasserkosten.

    Wenn ihr 80 € vorausgezahlt habt, dann bleibt dennoch eine ordentliche Nachzahlung übrig.

    Ihr könnt alle Rechnungen prüfen und schauen, ob es in den einzelnen Posten Unstimmigkeiten gibt. Toll wäre, wenn ihr die alte Abrechnung bekommen könntet, damit ihr genau schauen könnt, was sich verändert hat.

  • Auf der Rückseite steht, der zu zahlende Betrag, die 1600€.

    Das kann aber nicht sein. Wie gesagt: Bei der Summe der zu verteilenden Kosten steht da etwas von 1.622 €. Wenn ich dann noch die Vorauszahlungen gegenrechne, kann da keine Nachzahlung von 1.600 € rauskommen.

    Ansonsten würde ich die Abrechnung mal von Anwalt oder Mieterverein checken lassen. Bei so einer Nachzahlung macht so etwas durchaus Sinn.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hi Leipziger,

    Ja ich werde das auf jeden Fall mal abklären bei einem Anwalt oder Mieterverein. Da ja von 2014-2017 keine Betriebskosten nachgezahlt wurden. Die Vormieter haben nicht mal eine Betriebskostenabrechnung bekommen. Da wir den Vertrag einfach nur übernommen haben kann da ja was nicht stimmen.

    Danke für deine Hilfe.

  • Hi Schweinchenfan,

    Ja ich habe unsere Vormieter danach gefragt und diese haben keine Rechnung bekommen. Von 2014-2017 kein einziges mal. Ich werde auf jeden Fall morgen bei dem Gespräch mit den Vermietern nach vorherigen Rechnungen fragen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!