WG raumwechseln

  • Hallo zusammen,

    Ich habe umzieht in ein neues Zimmer in der gleichen WG. Meine Hausverwaltung teilte mir mit, dass sie mir einen neuen Vertrag machen und die WG einen neuen Mieter suchen wird. Und nach zwei monaten, schreiben mir das ich muss zahle miete für beide zimmer weil es gibt eine kündigungsfrist von drei monaten.

    Das ist die email von mein hausverwaltung:

    "Bei Interesse Ihrerseits schließen wir einen neuen Vertrag ab. Die WG sucht dann für Ihr Zimmer einen neuen Mitbewohner. Bitte geben Sie mir Bescheid, ob Sie wechseln wollen."

    Muss ich bezahlen? oder gibt es eine Chance mit einem Anwalt?

    Vielen Dank.

  • Sofern die WG-Räume einzeln vermietet worden sind, ist ein wechseln der Räume nicht einfach so möglich, wobei man den Vertrag auch einfach ändern könnte, aber daran scheint der Vermieter kein Interesse zu haben.

    Ob jetzt die doppelte Miete zu zahlen ist, ist nicht so einfach zu beurteilen finde ich. Ich würde die Frage davon abhängig machen, ob das andere Zimmer so oder so leer gestanden hätte.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • wobei man den Vertrag auch einfach ändern könnte, aber daran scheint der Vermieter kein Interesse zu haben.

    Ich denke nicht, dass es von Bedeutung ist, woran der Vermieter ein Interesse hat. Denn es war die beiderseitige Absicht, dass der Mieter das Zimmer wechseln soll. Damit war der Vermieter einverstanden. Es war laut der Fragestellung nie die Rede davon, dass der Mieter ein weiteres Zimmer zusätzlich möchte. Somit dürfte ein Gericht im Streitfall diesen "neuen" Vertrag im Rahmen der nachträglichen Vertragsauslegung im Sinne von §133 BGB vermutlich als Vertragsänderung bewerten.

    Das hätte zur Folge, dass das bisherige Zimmer nicht gekündigt werden muss und die Miete nicht mehr für das bisherige Zimmer zu zahlen ist.

  • Vielen dank für die Antworten.

    Ich habe das Gleiche gesagt, dass Ihre E-Mail mich irregeführt hat.

    und antwortete Sie

    "Ihre Zahlungspflicht ergibt sich aus den gesetzlichen Kündigungsfristen und den Daten im Mietvertrag.

    Und Sie haben ja offensichtlich keinen Nachmieter gefunden.

    Bitte zahlen Sie daher die ausstehende Summe umgehend."

    lohnt es sich, es zu einem Anwalt zu bringen?

    weil ich keine rechtsschutzversicherung habe momentan.

    Dankeschön.