Wohnungsübergabe Termin

  • Guten Tag,

    ich habe mal eine dringende Frage, und zwar ist dies meine Situation:

    Ich ziehe aus meiner Wohnung bis Ende Dezember aus und möchte einen Termin für die Wohnungsübergabe vereinbaren. Ich kann erst nach dem 21.12. die Wohnungsübergabe machen und hätte ja theoretisch bis zum 31.12. dazu Zeit. Nun ist es aber so, dass mein Vermieter keinen Termin Ende Dezember zur Wohnungsübergabe verfügbar hat. Ich habe ihm die normalen Arbeitstage 23.12. oder 27.12. oder 30.12. vorgeschlagen, oder irgendwelche Tage dazwischen (also die Feiertage oder Wochenenden). Leider kann er komplett nicht. Sein Vorschlag war, die Wohnung vor dem 21. Zu übergeben (was bei mir nicht möglich ist) oder im Januar während der Woche. Im Januar kann ich die Wohnungsübergabe nicht mehr machen, da ich dann 300km weit weg wohne und in der Woche außerdem arbeiten muss. Leider zeigt dich der Vermieter kein bisschen flexibel.

    Welche Rechte habe ich nun, muss ich einen Termin vom Vermieter akzeptieren oder ist es sogar andersrum und der Vermieter muss einen meiner Vorschläge akzeptieren? Oder gibt es dazu keine Regelung? Im Vertrag kann ich dazu leider nichts finden.

    Ich hoffe einer von euch kann mir da weiter helfen.

    Vielen lieben Dank.

  • Hallo canna,

    Sein Vorschlag war, die Wohnung vor dem 21. Zu übergeben

    Das kann der Vermieter natürlich vorschlagen. Aber dem musst du nicht zustimmen. Denn aufgrund des Vertrags hast du das Recht, die Wohnung bis zum letzten Tag der Mietzeit zu nutzen.

    Leider zeigt dich der Vermieter kein bisschen flexibel.

    Das ist dann sein Problem. Denn gemäß §546 BGB muss man die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück geben. Sollte der Vermieter nicht bemüht sein, einen Termin zu finden, wo es euch beiden möglich ist, während du Termine und somit deine Bereitschaft zur Rückgabe angeboten hast, ist der Vermieter im Annahmeverzug.

    Man kann auch vereinbaren, die Rückgabe dadurch zu vollziehen, in dem du die Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters einwirfst. Aber das muss vorab abgesprochen sein, da in der Regel die Übergabe persönlch in der Wohnung erfolgen sollte. Doch es ist als Ersatzlösung möglich.

  • Hi,

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Was bedeutet das denn, dass er im Annahmeverzug ist?

    Und wenn wir uns auf einen früheren Termin nicht einigen können, muss ich dann einen Termin annehmen, der nach meinen Mietverhältnis statt findet und wenn ja, habe ich dann auch kein Mitsprache Recht mehr, also muss ich dann einen Termin wochentags akzeptieren?

    Vielen lieben Dank nochmal.

  • Deine Pflicht ist es, die Wohnung zurück zu geben. Das bedeutet aber gleichzeitig auch, dass der Vermieter die Wohnung zurück nehmen muss. Und wenn es die Schuld des Vermieters ist, dass die Übergabe nicht stattfinden kann, dann ist er im Verzug der Rücknahme. Das hat zur Folge, dass der Vermieter keinen Schadenersatz für die verspätete Rückgabe verlangen kann.

    Ja, es kann terminlich manchmal nicht anders klappen als dass man die Wohnung erst nach Ende des Mietverhältnisses zurück geben kann, vielleicht auch erst ein paar Tage danach. Wenn sich dann leichter ein Termin finden lässt, kann man einen vereinbaren.

    Natürlich hast du ein Mitspracherecht. Einen Termin zu vereinbaren erfordert immer Absprache. Niemand kann jederzeit etwas ausmachen. Mach dem Vermieter einfach mehrere Vorschläge.

    Du kannst auch eine Person deines Vertrauens für die Übergabe hin schicken, falls dir das möglich ist und leichter zu organisieren. Man muss das nicht persönlich machen.

  • Hallo,

    vielen Dank nochmal für deine Antwort.

    Ich habe nun meinem Vermieter angeboten, dass ich jeden Tag ab jetzt ab 17:30 die Wohnungsübergabe machen könnte (mit der Person des Vertrauens) oder eben nach dem 20.12. bis ins neue Jahr, leider akzeptiert er keinen meiner Termine. Statt dessen bekomme ich nur zurück, dass die Übergabe vom 16.12.-20.12. zwischen 9 bis 12 Uhr stattfinden kann.

    Ich bin am verzweifeln und weiß nicht, wie ich die Wohnung nun übergeben soll. Keine meiner vorgeschlagenen Termine wird angenommen und die 5 vorgeschlagenen Termine vom Vermieter kann ich leider nicht annehmen…muss ich diese laut Vorgaben annnehmen?

  • Hallo,

    wäre es nicht sinnvoller, dass du die Übergabe durch die Person des Vertrauens vornehmen lässt? Du musst bei dieser persönlich nicht vor Ort sein.

    Damit kann man sich viel Ärger ersparen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Naja das habe ich ja versucht. Aber die Personen meines Vertrauens sind auch jeden Tag arbeiten und hatten angeboten es nach der Arbeit zu machen. Die blöde Vermieter Gesellschaft akzeptiert aber nur in der Woche vor Weihnachten um 9 bis 12 Uhr, zu der Zeit ist jeder arbeiten. Die sind kein bisschen flexibel. Und das ist das das was mich ärgert. So verlangen die, dass jemand zu genau deren Terminen Zeit hat.

    Einmal editiert, zuletzt von canna4711 (28. November 2019 um 09:44)

  • Dann bleibt noch die Möglichkeit, dass du mit der Gesellschaft vereinbarst, dass die Schlüssel in deren Büro abgegeben werden oder eingeworfen werden und damit dann die Übergabe erfolgt ist.