Wenn ein Mieter seine Sachen im Treppenhaus abstellt

  • Hallo an Alle,

    Sachverhalt: Wir sind ein MFH mit 4 WE. Mieter A, B, C, und D. Ich bin B. Mieter A hat sich im allg. Treppenhaus seine Garderobe aufgestellt. Die Schuhe stehen auch immer im Treppenhaus (Geruchsbelästigung). Neu, jetzt hat er seit 4 Monate -unbenutzt- auch einen Rollator im Treppenhaus abgestellt. Mich stört das! Das Verhältnis ist ......keine Kommunikation untereinander. Dem Vermieter - wohnt nicht mit im Haus - kümmert es nicht . Ihm ist es egal. Ach ja, die Mietern C und D halten sich aus allem raus.

    Frage: Was kann ich tun? Was sollte ich tun / lassen?

    Ich bitte frdlst. um sachdienliche Anregungen / Hinweise

  • hat sich im allg. Treppenhaus seine Garderobe aufgestellt.

    jetzt hat er seit 4 Monate -unbenutzt- auch einen Rollator im Treppenhaus abgestellt.

    Das Treppenhaus gehört i.d.R nicht zur Mietsache und darf auch nicht als Abstellfläche genutzt werden.

    Weiterhin stellt das Treppenhaus einen Flucht und Rettungsweg dar.

    Kinderwagen wie auch Rollatoren sind zulässig nach meinem Kenntnisstand.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Soviel wie ich weis , ist das Treppenhaus generell von allem Frei zu halten .... Bei und im Haus dürfen nicht mal Fußmatten liegen. Einmal im Jahr macht auch die Feuerwehr eine "Begehung" .... Und wenn da gefunden wird , was da nix zu hat , gibt es für den betroffenen Mieter Stress ....

  • Eine allgemeine Beantwortung ist nicht möglich.

    Zunächst kommt es darauf an, was in der Hausordnung steht oder auch im Mietvertrag. Darin kann einiges untersagt werden.

    Weiterhin ist die Größe des Treppenhauses wichtig, wenn die Fluchtwege dadurch zu eng werden, so ist das abstellen so oder so einzustellen.

    Auch kommt es auf die Belästigung und Beeinträchtigung von anderen Mietern an. Diese muss übrigens objektiv gegeben sein, ein bloßes subjektive Empfinden ist nicht ausreichend.

    Wenn weder der Mieter noch der Vermieter handeln muss man eben rechtliche Schritte einleiten. Dies sollte man aber einem Anwalt überlassen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!