Schimmel wird überstrichen

  • Hallo, ich habe Schimmel an den Dachfenstern und die Vermieterin hatte es sich angeschaut, als ich den Mangel gemeldet hatte. Allerdings hieß es dort nur, dass der Schimmel einfach überstrichen wird. Die wollen nämlich schauen, ob der dann wieder kommt.

    Es sieht so aus, als würde der Schimmel von unten durch die Farbe durchbrechen, da die Farbe an den Fenstern schon abgeblättert ist (eventuell Schimmel vom Vormieter)?

    Meine Frage ist jetzt: der Schimmel wird doch wieder kommen, und wenn der Schimmel wieder kommt, kann die Vermieterin mir dann die Kosten in Rechnung stellen, dass der Schimmel entfernt wird? Es hieß nicht, dass der Schimmel mein Verursachen ist.

    Und ist es gesundheitsgefährdend? Ich habe eine 2,5 Tochter und Schimmel an 3 Dachfenstern. Unten am Rahmen bildet sich auch schon grüner/blauer Schimmel.

    Lg

  • Das ist schon sehr massiv. Ob das gesundheitsgefährdend ist, ist von Fotos und ohne Analyse des Schimmelpilzes schwierig zu sagen. Aber das ist mit ein bisschen Streichen nicht getan. ich gehe davon aus, dass die Fenster entweder so undicht, dass das Regenwasser direkt reinläuft und so nach und nach das Holz weggammelt. Oder sie sind "nur" Luft undicht oder und lassen das Holz in dem Bereich so massiv auskühlen, dass da Raumluft kondensiert. Kannst du irgendwo in den Fensterscheiben erkennen, wie alt die Fenster sind? Wobei das letzlich egal ist, denn das ist ja eh Sache des Vermieters.

    Wenn die Vermieterin der Meinung ist, das ist mit kosmetischem Überpinseln getan, würde ich mir schnellstmöglich etwas anderes suchen. In meinen Augen hilft hier nur der komplette Austausch, aber das liegt natürlich nicht im Entscheidungsbereich des Mieters. Ich würde hier aber wohl eher nicht zu viel unnötige Kraft in den Kampf mit dem Vermieter stecken, wenn da kaum Bereitschaft ist, tatsächlich etwas zu unternehmen. Nach Überpinseln wird der Schimmel sicher wieder kommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Schweinchenfan (28. November 2019 um 18:08)

  • Also mein Partner meint, dass der Rahmen wahrscheinlich komplett durch geschimmelt ist, weil die Fenster sind eventuell schon seit Jahren undicht. Sie sind auch sehr alt. Allerdings möchte die Vermieterin die Fenster nicht austauschen. Auf den Fenstern außen befindet sich schon Moos(?) und innen haben sie auch schon geschimmelt. Dort wo es abdichten sollte. Es werden jetzt nur neue Abdichtungen ans Fenster gebracht.

    Es stand leider nirgendwo, wie alt die Fenster sind.

    Das Problem ist, dass ich so schnell keine Wohnung finde, deswegen suche ich eine Übergangslösung.

    Ist das okay, wenn die Vermieterin sich weigert, die Fenster auszutauschen oder kann man da etwas machen?

  • Ist das okay, wenn die Vermieterin sich weigert, die Fenster auszutauschen oder kann man da etwas machen?

    Es ist das Eigentum der Vermieterin, und somit ihre eigene Entscheidung, wie sie vorgehen möchte, ein Problem zu beheben, auch wenn das kaum Aussicht hat, das Problem dauerhaft zu lösen. Als Mieter hast du nur den Anspruch, dass ein Mangel beseitigt wird, aber nicht auf welche Weise.

    Das bedeutet, sobald der Schimmel nach dem Streichen wieder durch kommt (was anzunehmen ist), kannst du nur erneut unverzüglich der Vermieterin das Problem mitteilen und um Beseitigung bitten. Möglicherweise sieht sie dann selbst, dass Streichen allein nichts bringt.

    Zumindest sollte man die Stellen mit Schimmelentferner einsprühen. Vielleicht möchtest du das im eigenen Interesse selber machen, um es mehrfach zu wiederholen. Solche Mittel sind im Baumarkt nicht teuer, machen aber doch die Schimmelsporen ganz gut unschädlich, bis sie sich wieder neu bilden.

  • Also ich als alter Bautischler der 20 Jahre Fenster und Türen aus/eingebaut hat kann Dir sagen , dass die Fensterrahmen die auf deinen Bilder zu sehen sind "auf" sind ....

    Da lohnt es sich auch nicht mehr dran rum zupfuschen ! Wie alt das Fenster ist , kann Dir niemand sagen , Aber wie alt die Scheibe ist schon (in der Regel ist das Fenster dann auch so alt , es sei denn die Scheibe wurde mal getauscht)

    Und zwar auf den Alurahmen der zwischen den Scheiben (2. Bild oben Rechts) zu sehen ist (Doppelglasscheibe) sollte in der Regel ein Herstellungsdatum zu sehen sein .

  • Ja, die Vermieterin und ihr Techniker bestreiten wohl, dass die Fenster ausgetauscht werden müssten. Meinst du, ich kann da mit dem Mieterschutzbund oder mit einem Anwalt erreichen, dass die Fenster ausgetauscht werden?

    Das einzige, was gemacht wird: es werden neue Dichtungen angebracht, aber die Fenster schimmeln ja dazwischen. Nicht nur am Rahmen in der Wohnung. Die Scheiben wurden wohl nie ausgetauscht.

    Ich schaue mal, wie alt die Fenster sind.

    Lg

  • ich schaffe das mit dem zitieren irgendwie noch nicht ganz.

    Also ich mache mir Sorgen, dass die Vermieterin danach verlangen wird, dass ich die Kosten für die Beseitigung des Schimmels tragen muss? Also dann nicht nur überstreichen, sondern komplett entfernen lassen.

    Wenn die Rahmen wie unten erwähnt „offen“ sind, dann bringen Dichtungsbänder ja nichts, da das Fenster innen immer weiter schimmeln wird.

    Wir haben das mit dem Spray oft gemacht, aber der Schimmel wird immer schlimmer :(

  • dass die Vermieterin danach verlangen wird, dass ich die Kosten für die Beseitigung des Schimmels tragen muss?

    Nein. Instandhaltung und Reparatur ist grundsätzlich Sache des Vermieters, und eine sog. Kleinreparatur ist sowas ja auch nicht. Der Schaden ist nicht durch euch verursacht, sondern Alterung des Fensters.

    Frag doch mal die Vermieterin, warum sie denkt, der Schimmel würde bei Überstreichen weg sein, während stets Feuchtigkeit in den Rahmen drückt. Vielleicht kannst du ihr so nahebringen, dass Streichen nicht reicht.

  • das Fenster ist wohl komplett durchgeschimmelt, aber austauschen ist zu teuer. Deswegen wird es einfach nur überstreichen. Und rechtlich gesehen darf sie doch selber entscheiden, ob Sie den Schimmel nur überstreicht oder entfernen lässt?

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (15. Dezember 2019 um 08:14) aus folgendem Grund: Zitat entfernt. Bitte keine Vollzitate eines Beitrags! Dies macht das Thema eher unübersichtlich.

  • darf sie doch selber entscheiden, ob Sie den Schimmel nur überstreicht oder entfernen lässt?

    Ja das ist schon richtig. Aber du als Mieter hast auch einen Anspruch darauf, dass ein Mangel beseitigt wird. Natürlich ist es verständlich, dass ein Vermieter zuerst nach den preisgünstigen Lösungen sucht. Aber wenn diese keinen Erfolg bringen, muss eben die teurere Lösung her.

  • Ja das ist schon richtig. Aber du als Mieter hast auch einen Anspruch darauf, dass ein Mangel beseitigt wird. Natürlich ist es verständlich, dass ein Vermieter zuerst nach den preisgünstigen Lösungen sucht. Aber wenn diese keinen Erfolg bringen, muss eben die teurere Lösung her.

    Also wenn der Schimmel wieder kommt (was ja passieren wird), fordere ich die VM nochmals auf, den Schimmel ordnungsgemäß entfernen zu lassen? Was ist, wenn die VM den Schimmel ein zweites Mal überstreichen lässt?

  • Dann überlegst du dir, wie du weiter vorgehst, oder du lässt dich dafür von einem Anwalt beraten.

    In Betracht kommt:

    - Mietminderung

    - teilweise Zurückbehaltung der Miete

    - Ersatzvornahme

    - Klage auf Mängelbeseitigung

    Was für dich die beste Methode ist, kann und darf ich nicht beurteilen. Dazu musst du einen Anwalt fragen, wenn du nicht sicher bst.

    Aber ich würde in jedem Fall nichts unversucht lassen, die Vermieterin davon zu überzeugen, dass ein Überstreichen allein nicht ausreicht. Eventuell könnte man noch von einem Fachmann prüfen lassen, ob eine Abdichtung von Außen was bringt, auch wenn ich mir das nicht vorstellen kann.

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