Vermieter kündigt Vermittler: Was bedeutet das für mich als Mieter.

  • Guten Tag,

    ich wohne in einer Wohnung auf Zeit. Gefunden habe ich die Wohnung bei einer Vermittlungsplattform. Ich habe vor, längere Zeit in der Wohnung zu verbringen, der Vertrag läuft aber Ende Dezember aus. Im Vertrag stand aber auch, dass der Vertrag verlängert werden kann. Nun hat mein Vermieter aber dem Vermittler bis zum 1.1.2020 gekündigt, da er keine Provisionen mehr zahlen will. Gleichzeitig will er mir einen Vertrag anbieten. Mir kommt das alles irgendwie nicht ganz legal vor. Ich will aber eigentlich unbedingt in der Wohnung bleiben, schon gar nicht so auf die Schnelle und über die Feiertage umziehen. Mache ich mich strafbar, wenn ich einen Vertrag mit dem Vermieter unterschreibe? Was sage ich der Vermittlungsagentur? Die haben schon gefragt, ob sie mir eine neue Wohnung suchen sollen...

    Vielen Dank!

    Einmal editiert, zuletzt von Luke2000 (30. November 2019 um 11:34)

  • Hallo Luke,

    das Gesetz schreibt in §575 BGB genau definierte Gründe vor, mit denen ein Zeitmietvertrag gültg ist. Ist keiner der Gründe in deinem Vertrag genannt, hat das zur Folge, dass dein Vertrag in Wirklichkeit automatisch ein unbefristeter Vertrag ist und somit nicht Ende Dezember endet.

    Solche Kettenverträge, die immer befristet waren und sich verlängert haben, gab es früher mal, wurden aber mit der Mietrechtsreform in 2001 abgeschafft. Und ich unterstelle mal, dass dein Vertrag noch nicht so alt ist um evtl Bestandschutz haben zu können.

    Du solltest zunächst den Vertrag dahingehend prüfen oder wenn du dir unsicher bist, einen Anwalt oder Mieterverein dazu fragen. Vertragsprüfung dürfen wir hier nicht leisten, da dies Rechtsberatung wäre.

    Die Agentur hat mit deinem Mietvertrag nichts mehr zu tun, der Vermieter ist dein Vertragspartner.