Reservierungsvereinbarung mit variablem Bezugstermin

  • Ich habe eine Reservierungsvereinbarung der degewo Berlin vorliegen, in der sie bis 31.1.2010 reservieren, den möglichen Bezugstermin vom 1.2.2020 aber bis zu 3 Monate verschieben wollen:

    Zitat:

    Der Vermieter reserviert die nachstehende Mietwohnung für den Interessenten bis zum 31.01.2020

    Dem Mieter ist bekannt, dass in der Wohnung noch Arbeiten von uns durchgeführt werden müssen.

    Der voraussichtliche Bezugstermin wird der 01.02.2020 sein.

    Der tatsächliche Mietbeginn kann sich infolge von Verzögerungen des Zeitpunkts der Bezugsfertigkeit um bis zu 3 Monate ab voraussichtlichem Bezugstermin verzögern, ohne dass sich hieraus Ansprüche des Mieters ergeben.

    Muss ich jetzt etwa die bisherige Wohnung noch bis Ende April weiter mieten, um auf der sicheren Seite zu sein, und zahle ich dann für zwei Wohnungen Miete ?

    Sonst sitze ich auf der Strasse, wenn die mit den Arbeiten noch lange brauchen.

    Kann man eine Frist verlangen von dem Vermieter, bis zu der er den sicheren Bezugstermin nennen muss?

    Danke

  • Muss ich jetzt etwa die bisherige Wohnung noch bis Ende April weiter mieten, um auf der sicheren Seite zu sein, und zahle ich dann für zwei Wohnungen Miete ?

    Im Zweifel würde ich das so sehen. Oder man sucht sich halt gleich eine Wohnung die für seine Ansprüche besser passt.

    Kann man eine Frist verlangen von dem Vermieter, bis zu der er den sicheren Bezugstermin nennen muss?

    Klar, kann man das verlangen, nur der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet. Er ist übrigens auch nicht verpflichtet dir die Wohnung zu geben, nur mal nebenbei.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (2. Dezember 2019 um 10:21)

  • Also eine gewisse Verpflichtung ist der Vermieter schon eingegangen: "..., dass sich der Vermiter verpflichtet bis zum o.a. Datum, die Wohnung nicht anderweitig zu vermieten."

  • Ja. Das hilft dir aber nicht wirklich bei der Entscheidung, wann du die bisherige Wohnung kündigen sollst.

    Im Zweifel noch nicht kündgen, denn auf der Straße stehen ist schlimmer als doppelte Miete zahlen müssen. Und oftmals findet sich ja ein neuer Mieter kurzfristig.

  • Das Problem ist ja gerade , dass ein neuer Mieter schon in den Startlöchern steht und am liebsten schon am 1.2. rein will.

    Also das ist ein Kettenproblem ....

    Aber zurück zur Frage: was nützt mir eine Reservierung bis 31.1. , wenn ich erst ab 1.4. rein kann?

    In der Zeit dazwischen könnte er sowieso an andere vermieten.

    Also muss ich zum 1.2. den neuen Vertrag unterschreiben, sonst verfällt die Reservierung ?

    Und muss ich denn dann Miete zahlen, wenn ich noch nicht einziehen kann?

  • dass ein neuer Mieter schon in den Startlöchern steht und am liebsten schon am 1.2. rein will

    Du hast oben geschrieben, dass der Vertrag noch nicht gekünidgt ist. Also musst du zu dem Tag auch noch nicht raus sein.

    Also muss ich zum 1.2. den neuen Vertrag unterschreiben, sonst verfällt die Reservierung ?

    Nein, warum sollte sie, es steht ja dbei dass es sich verzögern kann.

    Und muss ich denn dann Miete zahlen, wenn ich noch nicht einziehen kann?

    Nein.

    Sag mal, warum sprichst du nicht einfach mal den Vermieter an und fragst, nach, wie der Stand der Arbeiten sind, und ob es schon etwas abschätzen kann.