Erhöhung der Betriebskosten ohne Abrechnung

  • Hallo Zusammen,


    meine Frage ist, ob mein Vermieter einfach so die Betriebskosten erhöhen darf.


    Ich bewohnte seit Dezember 2018 eine Mietwohnung. Im Mietvertrag sind 60qm angegeben. Davon entfallen 6qm auf meine Terrasse.

    Mein Vermieter sagt, ich hätte eine Pauschalmiete, da er nicht in der Lage ist, mir Betriebskostenabrechnungen vorzulegen. Laut seiner Aussage gibt es keine separaten Zähler.


    In meinem Mietvertrag steht allerdings, ich habe eine Netto-Kaltmiete. Die Kosten für Strom stehen unter dem Punkt Betriebskostenvorachuss. Bisher habe ich 50€ Strom an den Vermieter gezahlt. Dieser möchte nun die Stromkosten auf 60€ erhöhen.

    Unter dem Punkt Heizkostenvorschuss waren bisher 70€ angegeben. Diese werden nun ab 2020 auf 80€ angehoben.


    Nun ist meine Frage, ob mein Vermieter das einfach so machen darf,wenn er keine Abrechnungen vorlegen kann.


    Ich bedanke mich schonmal im Voraus!


    Viele Grüße

  • Hallo Shinya,


    Mein Vermieter sagt, ich hätte eine Pauschalmiete

    Bitte schau nochmal in deinen Vertrag. Dort muss sich erkennen lassen, ob es eine Pauschale ist. Wenn irgend wo etwas von Vorauszahlung oder Vorschuss steht, dann kann es keine Pauschale mehr sein und der Vermieter muss abrechnen.

    Unter dem Punkt Heizkostenvorschuss waren bisher 70€ angegeben

    Auch wenn eine Pauschale vereinbart sein sollte, kann dies nicht für die Heizkosten gelten. Denn die Heizkosten sind immer gemäß der Heizkostenverordnung abzurechnen. Nur in Gebäuden mit 2 Wohnungen, von denen eine der Vermieter bewohnt, kann es Ausnahmen geben.

    Laut seiner Aussage gibt es keine separaten Zähler.

    Dann muss der Vermieter eben welche Einbauen lassen. Es gehört zu seinen Pflichten, sofern er nicht durch irgend eine Ausnahmeregel davon befreit ist.

    Die Kosten für Strom stehen unter dem Punkt Betriebskostenvorachuss.

    Strom gehört nicht zu den Betriebskosten. Daher muss dieser Punkt extra im Vertrag benannt sein, wenn der Vermieter dafür extra Kosten möchte. Und wenn es keinen Stromzähler für die Wohnung gibt, dann gilt der vereinbarte Betrag für den Strom als Pauschale. Der Vermieter kann dir ja nicht nachweisen, wieviel du verbraucht hast.

    meine Frage ist, ob mein Vermieter einfach so die Betriebskosten erhöhen darf.

    Wenn es eine Vorauszahlung ist, dann dürfen diese nur auf Basis einer erfolgten Abrechnung erhöht werden. Und wenn es sich um eine Pauschale handelt, dann muss im Vertrag vereinbart sein, diese erhöhen zu dürfen.