Nebenkostennachzahlung nach Auszug OHNE Zähler

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein kleines oder auch größeres Problem mit meiner Nebenkostennachzahlung.

    Ich bin zum 01.12.19 aus meiner vorherigen Wohnung ausgezogen & hatte kurz vorher eine Nebenkostennachzahlung von meinem Vermieter im Briefkasten:

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    Zu unsere Wohnsituation: ich habe in einer WG (2 Pers.) zusammen in einem Haus mit meinem Vermieter (Ehepaar mit 4- & 6-jährigen Kindern (4 Pers.)) gewohnt. Es gab getrennte Hauseingänge sowie Hausnummern (wie im Anhang zu erkennen: Hausnummer 24 (2 Pers.), Hausnummer 26 (4 Pers.)).

    ABER es gab von Anfang an keine getrennten Zähler o.Ä. es wurde vereinbart eine monatliche Miete i.H.v. 799€, Strom 50€, Betriebskosten 150€ :

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    Wir bewohnten die Wohnung vom 01.12.17-01.12.19, also genau zwei Jahre, wobei der Nachzzahlungszeitraum sich vom 01.01.18-30.11.19 bezieht.

    Nun zu meinen Punkten:

    - im Mietvertrag wurde kein Verteilerschlüssel bestimmt, wonach ja jetzt eigentlich per Wohnungsgröße verteilt werden muss gem.

    BGB § 556a Abs. 1, richtig?

    - wir haben nur dieses selbst, wahrscheinlich mit Word, erstellte Dokument erhalten - also müsste ich erstmal alle Rechnungen / Dokumente zu dieser Aufstellung erhalten, ob die Zahlen überhaupt stimmen, bevor ich auch nur einen Cent nachzahle, richtig?

    - die Aufrechnung unserer Vorauszahlungen ist garnicht aufgezeigt, was aber ein Teil der Nachzahlung sein müsste, richtig?



    Die geforderten 666,63 € Nachzahlung sehe ich nicht ein auch nur einen Cent davon nachzuzahlen.

    Die Stromnachzahlung ist komplett falsch, da diese ja laut Mietvertrag garnicht zu den Betriebskosten gehört, richtig?

    Die Nachzahlungen für Gas, Wasser & Abwasser sind für mich genauso nichtig, da nach Personen verteilt wurde (der Verbrauch als Familie mit 2 kleinen Kindern ist ja vieeeeel höher, als der Zweier Berufstätigen, zumal die Mutter auch noch zuhause war um sich um die Kinder zu kümmern, bedeutet 3 Personen fast immer zuhause bei meinen Vermietern). Zudem wurde keine Rechnung o.Ä. Dran gehangen, damit ich überhaupt nachvollziehen kann ob diese Zahlen stimmen etc.


    Meine Frage / Anliegen an euch nun:


    Wie gehe ich nun vor, um natürlich im besten Fall wirklich keinen Cent davon nachzahlen zu müssen?


    Sorry für den ganzen Text & schonmal einen riesen Dank im Voraus!

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (3. Dezember 2019 um 17:34) aus folgendem Grund: Bilder in Vorschaubilder geändert zur besseren Übersicht der Frage.

  • Hallo,

    die Abrechnung ist formell unwirksam, also kann als gegenstandslos betrachtet werden. Das kann man ohne weitere Prüfung so sagen, denn eine Abrechnung darf nur einen Abrechnungszeitraum von maximal 12 Monaten umfassen. Der Vermieter muss also drei Abrechnungen daraus machen.

    im Mietvertrag wurde kein Verteilerschlüssel bestimmt, wonach ja jetzt eigentlich per Wohnungsgröße verteilt werden muss

    Richtig. Wenn nichts im Vertrag vereinbart ist, muss nach Wohnfläche gerechnet werden, außer es gäbe Wasserzähler in allen Wohneinheiten.

    Zudem wurde keine Rechnung o.Ä. Dran gehangen

    Das muss ein Vermieter auch gar nicht. Denn man hat das Recht der persönlichen Belegeinsicht nach Erhalt der Abrechnung.

  • Hallo Fruggel,


    vielen Dank schon Mal für die Anmerkungen.


    Aber wie sieht die Sache im Bezug auf die „Gas“-Nachzahlung aus, also den größten Betrag, ohne getrennte Zähler etc., wie oben beschrieben?


    Beste Grüße

    Timo

  • Aber wie sieht die Sache im Bezug auf die „Gas“-Nachzahlung aus

    Wenn wir nun mal streng nach Gesetz gehen, dürfte der Vermieter dafür nur dann etwas verlangen, wenn es dazu eine Vereinbarung gibt. Denn egal ob zum Kochen oder Heizen mit einer Einzeltherme, der Gasverbrauch gehört nicht zu den Betriebskosten laut Betriebskostenverordnung. Nur bei einer Zentralheizung wäre es anders. Genauso ist es mit dem Haushaltsstrom auch. Mieter und Vermieter müssen dazu also eine Vereinbarung treffen, wie das abgerechnet werden soll. Fehlt eine solche Vereinbarung, würde ein Gericht im Streitfall feststellen, dass das Gas pauschal in der Miete enthalten ist. Blöd für den Vermieter, aber ist so.

    Im Vertrag gibt es scheinbar keine Vereinbarung daz, vielleicht gab es eine mündliche.

    Bei einer Zentralheizung ist nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung abzurechnen, sofern es keine anders lautende vertragliche Vereinbarung gibt, was bei einem Haus mit 2 Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird, erlaubt wäre.

  • Die mündliche Absprache zu unserem Mietvertrag war nur „da wir keine getrennten Zähler (egal für welchen Verbrauch) im Haus verbaut haben, zahlt ihr pauschal 50€ für den Strom und 150€ für die Betriebskosten monatlich“.


    Kannst du zu deiner Aussage auch einen Gesetzestext o.Ä. verlinkten, damit ich im Gespräch was in der Hand habe?


    Vielen Dank!!

  • Du hast geschrieben, dass es eine Zentralheizung ist. Somit gilt die Heizkostenverordnung.

    In §2 ist die Ausnahmeregel für Häuser mit 2 Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird. Diese zu Nutzen bedarf einer vertraglichen Vereinbarung. Und diese Vereinbarung kann dann auch eine Pauschale sein. Jedoch hätte das dann zur Folge, dass es keine Abrechnung gibt, sondern mit der Pauchale alles abgegolten ist.

    Jetzt kannst du mit der Info selber schauen, was genau vereinbart wurde. Hier im Forum darf dein Vertrag nicht bewertet werden, da dies unerlaubte Rechtsberatung wäre.