Vermieter möchte inkorrektes Übergabeprotokoll unterzeichnen

  • Hallo an das Forum!

    Ich ziehe innerhalb des Hauses um. Mein Vermieter hat mich darauf hingewiesen, dass er mit dem jetzigen Zustand der Wohnung, welche ich beziehen soll, nicht zufrieden ist. Da ich direkt nach dem Auszug meines Vormieters einziehen werde, ist nun keine Zeit um zu renovieren. Der Vormieter/jetzige Nachbar streicht zwar die Wände, aber mein Vermieter sieht noch mehr Renovierungsbedarf (z.B. das Silikon im Bad). Nun möchte mein Vermieter im Übergabprotokoll einen renovierten Zustand vermerken und dann im Nachhinein einige Dinge reparieren. Er begründet dies mit der Befürchtung, dass ich etwas beschädige oder abnutze und dann im Nachhinein behaupten könnte, der Zustand sei bereits bei Einzug schlecht gewesen. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich kein inkorrektes Übergabeprotokoll unterschreiben werde, da dies genauso negative Konsequenzen für mich haben kann.

    Meine Frage wäre an dieser Stelle, ob man eine durchgeführte Renovierung nicht auch nach Einzug dokumentieren und von beiden Partein unterschreiben lassen kann? Gibt es für solch ein Dokument vielleicht Muster, oder Kriterien/ Fallen die man beachten sollte?

    Ich hoffe ich habe die Situation verständlich beschrieben und vielleicht hat ja jemand eine Idee.

    Danke im Voraus und liebe Grüße!

  • Hallo,

    ob man eine durchgeführte Renovierung nicht auch nach Einzug dokumentieren und von beiden Partein unterschreiben lassen kann?

    Ja genau, so wäre es korrekt. Im Prinzip werden zwei Protokolle gemacht. Ein Protokoll, das den tatsächlichen Zustand der Wohnung bei Übernahme beschreibt. Und dann nochmal ein Protokoll nach Beendigung der Arbeiten, wo beschrieben wird, was genau gemacht wurde.

    Er begründet dies mit der Befürchtung, dass ich etwas beschädige oder abnutze und dann im Nachhinein behaupten könnte, der Zustand sei bereits bei Einzug schlecht gewesen

    Durch die zwei Protokolle kann das nicht passieren. Denn wenn du etwas beschädigen solltest, dann kann das natürlich nicht auf dem ersten Protoll als Schaden vermerkt sein. Somit ist dann klar, dass es nach dem Einzug entstanden ist.

    aber mein Vermieter sieht noch mehr Renovierungsbedarf (z.B. das Silikon im Bad)

    Man muss schon genauer hinschauen, um was für Arbeiten es genau geht. Nicht alles, was man Renovierung nennt, sind die Schönheitsrenovierungen, die auf einen Mieter übertragen werden können. Schlecht gewordenes Silikon im Bad ist eine Reparatur, für die der Vermieter grundsätzlich zuständig ist. Dies gehört nicht zu den Schönheitsrenovierungen wie Wände streichen.

    Nun möchte mein Vermieter im Übergabprotokoll einen renovierten Zustand vermerken

    Das solltest du besser nicht unterschreiben. Der Vermieter könnte dir später beim Auszug sämtliche Beschädigungen anlasten, auch wenn diese schon beim Einzug vorhanden waren. Und dann hast du es schwer, nachzuweisen, dass die Wirklichkeit eine andere war.

    In einem Übergabeprotokoll, egal ob zum Einzug oder zum Auszug, muss sich niemand zu irgend was verpflichten, weder der Mieter, noch der Vermieter. Das Protokoll soll lediglich den Zustand der Wohnung sachlich beschreiben mit allen vorhandenen Beschädigungen, sodass es dann später keine Diskussion darüber mehr geben muss.

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