Regenschirm / Deko im Hausflur

  • Hallo Community,

    ich habe folgende Frage:

    Ich bin Mieterin im ersten Stock eines Mehrfamilienhauses (vier Parteien) und unter meiner Wohnung lebt ein Ehepaar.

    Die beiden sind im Gegensatz zu mir Eigentümer ihrer Wohnung im EG.

    Meine Wohnung gehört meiner Vermieterin.

    Das Ehepaar sind ziemlich schwierige Leute sind und nehmen sich dabei viel heraus, was im Haus erlaubt ist und was nicht. Die Frau stellt den unteren Eingangsbereich z.B. jahreszeitenbedingt immer mit Deko (u.a. einem wackeligen Tisch mit Krimskrams direkt an der engen Haustür) voll. Fahrräder oder Rollatoren (Gehbehinderte Nachbarin ganz oben) dürfen ihrer Ansicht nach nicht dort abgestellt werden.

    Meine weiße Wohnungstür musste auch Orange/ Braun gestrichen werden - weil die von unten das so wollten.

    Nun hatte es Sa/ So und heute geregnet. Dabei habe ich meinen Magenta Roten Regenschirm oben Neben meiner Wohnungstür abgestellt zum Trocken, da ich in der Wohnung nicht viel Platz dazu habe und mir außerdem DANACH WAR.

    Ich muss dazu erwähnen: Bei meiner Whng. handelt es sich um einen Hinterhausflügel. Es geht also vom Eingang aus die Haupttreppe hoch und dann nochmal geradeaus eine weitere Abzweigung, so dass nur ich geradewegs an meiner Wohnungstür vorbei muss. Man kann sich das ein wenig wie beim Anne Frank Haus vorstellen. Zudem habe ich oben ein großes Fenster und ausreichend Platz in diesem Bereich. Dort stellte ich meinen Schirm ab.

    Und DAS stört die Leute von unten!

    Sie sehen den roten Schirm wohl wenn sie unten im Hausflur/ Eingangsbereich sind.

    Also ich kann doch vor meine Tür das hinstellen was ich möchte oder nicht?

    Meine Vermieterin bot mir das auch bei der Schlüsselübergabe an, dass ich mir den Bereich mit Pflanzen etc. gestalten könne wenn ich mag -

    nun hat der Mann vor ca. zwei Stunden hier geklingelt und gerade nocheinmal. Ich habe die Tür allerdings nicht geöffnet.

    Dürfen die das? Muss ich mich von denen so nerven lassen? Ich möchte meine Vermieterin deswegen (noch nicht) anrufen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Regenschirm (9. Dezember 2019 um 20:51)

  • Also ich kann doch vor meine Tür das hinstellen was ich möchte oder nicht?

    Nö! In der Regel nicht, denn das Treppenhaus hast du nicht mitgemietet, sollte also tabu sein. Für die Leute unter dir gilt aber, dass das Treppenhaus als Fluchtweg frei sein muss von jeglichem Krimskram.

  • Also ich kann doch vor meine Tür das hinstellen was ich möchte oder nicht?

    Bei uns im Treppenhaus sind nicht mal Fußmatten erlaubt . Laut Feuerwehr ( die machen einmal im Jahr eine "Begehung" ) wäre das eine "Rutschgefahr" bei einer eventuellen Flucht durch das Treppenhaus.

    Einmal editiert, zuletzt von Kontio (10. Dezember 2019 um 09:55)

  • Hallo,

    Meine Vermieterin bot mir das auch bei der Schlüsselübergabe an, dass ich mir den Bereich mit Pflanzen etc. gestalten könne wenn ich mag

    Man könnte jetzt viel überlegen und diskutieren, was erlaubt werden könnte und was vielleicht verboten weren müsste aus welchen Gründen auch immer. Der Kernpunkt aber ist, dass du nur allein mit deiner Vermieterin ein Vertragsverhältnis hast, und mit sonst keinem. Nur allein deine Vermieterin ist es, die dich zu irgend welchen Pflichten ermahnen kann oder dir etwas erlauben kann. Die anderen Eigentümer im Haus haben dafür keine Kompetenz.

    Ja, deine Vermieterin dürfte dir untersagen, den Bereich vor der Wohnungstür zu nutzen, denn dieser ist nicht Teil deiner Mietsache. Das tut sie aber nicht, sondern sie hat es erlaubt, Und allein das zählt für dich.

    Wenn es also von Seiten der Nachbarn unten irgend welche Beschwerden und Diskussionen gibt, dann bleibst du erstens ruhig, gelassen und freundlich, und zweitens bittest du die Leute, mit der Eigentümerin deiner Wohnung, also deiner Vermieterin die Angelegenheit zu klären, da sie es erlaubt hat und nur das für dich wichtig ist un du deshalb nichts ändern wirst.

    Du solltest deine Vermieterin darüber informieren. Denn wenn die Nachbarn deine Vermieterin auf die Sache ansprechen ist sie vorbereitet und muss nicht erst überrascht überlegen, was sie antworten soll.

  • Wenn es also von Seiten der Nachbarn unten irgend welche Beschwerden und Diskussionen gibt, dann bleibst du erstens ruhig, gelassen und freundlich, und zweitens bittest du die Leute, mit der Eigentümerin deiner Wohnung, also deiner Vermieterin die Angelegenheit zu klären, da sie es erlaubt hat und nur das für dich wichtig ist un du deshalb nichts ändern wirst.

    Vielen Dank. Ja, so würde ich auch gerne verbleiben und mit den Leuten unten gar nicht erst darüber reden, sondern nur meiner Vermieterin mitteilen, was Sache ist.

    Sie kann natürlich selbst - sollte sie in Konflikt mit den Leuten von unten geraten oder es bei der Eigentümerversammlung entschieden werden - mir im Nachhinein anordnen, dass ich dort nichts hinstellen soll und ihre Erlaubnis zurückziehen. Aber das ist IHRE Aufgabe und mein Schirm kein Anreiz für die Leute unten an meiner Wohnungstür zu klingeln und mich zu belästigen.