Kein Internetzugang weil Vermieter Anbieter gewechselt hat

  • Hallo liebe mietrecht community.

    Im September hat mein Vermieter aus mir unbekannten Gründen den Kabelinternetanbieter gewechselt und alle Hausbewohner darum gebeten, den aktuellen Vertrag per Sonderkündigungsrecht zu kündigen.

    Habe auch vorher per Post bescheid gekriegt das eine Firma vorbei kommt um die neuen Kabel zu verlegen und sie an diesem Tag in meine Wohnung rein müssen um das Kabelgedöns zu erledigen. Da ich aber von 6 uhr morgens bis 19 Uhr abends Arbeiten bin und ich meine Wohnungsschlüssel nicht meinen Nachbarn übergeben konnte da die auch selten zuhause sind, konnte die Firma nicht meine Wohnung betreten. Der Kabelanschluss in meiner Wohnung ist bis jetzt also deaktiviert.

    Zur info, war vorher bei Unitymedia (bzw. Vodafone weils ja jetzt zu denen gehört), war sehr zufrieden mit dem Dienst und habe die Rechnungen über 2 Jahre immer pünktlich bezahlt und weil ich nicht wechseln wollte, habe ich nichts unternommen.

    Das Problem ist jetzt allerdings das der Anbieter zu welchen der Vermieter gewechselt hat (Gelsen-Net, Tochtergesellschaft von 1&1) mir aufgrund eines negativen Schufa-Eintrags meinerseits keinen Internetzugang per Kabel gewährt. Als Alternative hat man mir einen DSL-Tarif angeboten. Da ich in meiner Wohnung aber keinen gewöhnlichen DSL Anschluss habe, sondern nur Kabel, stehe ich jetzt schon seit Oktober ohne Internetzugang da (nutze seit dem meine handyflat). Habe bereits bei der Firma die die Kabel wechseln angerufen aber die meinten das ich die Kosten für den Aufwand tragen müsse. Habe dann natürlich abgelehnt weil das ziemlich teuer ist.

    Da diese ganze Sache quasi aufgrund des Vermieters und teilweise aufgrund meiner eigenen Schuld zustande kam, wollte ich wissen wie genau ich jetzt vorgehen muss um endlich wieder einen normalen internetzugang zu haben, zumal im Mietvertrag steht, das die Wohnung mit einem funktionierenden Kabelanschluss versorgt wird.

    LG

  • Im ersten Schritt solltest Du den Vermieter kontaktieren und das Problem schildern.

    Wenn dieser Zugang mietvertraglich zugesichert ist, muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass Du auch diesen Anschluss hast.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.