Kündigung anfechtbar?

  • Tagchen!
    Ich habe heute die Kündigung meiner Wohnung erhalten. Ich soll zum 1. April 2010 die Wohnung verlassen. Mein Vermieter gab in dem Kündigungsschreiben als Begründung Eigenbedarf, für seine an Alzheimer leidende Mutter, an. Mein Vermieter wohnt neben mir und will wohl die Wohnung dann zur Pflege seiner Mutter nutzen.

    Kann ich denn diese Kündigung anfechten? Der Grund dafür wäre nämlich, dass ich erst vor 7 Monaten in die Wohnung eingezogen bin, und mein Vermieter doch von der Erkrankung seiner Mutter gewusst haben müsste.

    Warum hat er dann überhaupt noch einen neuen Mietvertrag abgeschlossen? Zur Not würde ich auch ausziehen, doch der Wille ist gerade noch nicht da...

  • Hallo Candy, ja du kannst die Kündigung anfechten.
    Zu den Gründen:
    Im Grunde kann sich dein Vermieter bei der Kündigung nicht auf den Wohnbedarf der Mutter stützen, da dieser Bedarf bestimmt bereits bei Abschluss des Mietvertrages vorhersehbar war, also schon vor 7 Monaten. Zu diesem Zeitpunkt hätte dein Vermieter die Möglichkeit gehabt, für sich bzw. seine Mutter Vorsorge zu treffen. Er hätte höchstens einen befristeten Vertrag abschließen oder eine konkrete Vereinbarung für den Fall einer Gesundheitsverschlechterung der Mutter treffen können.
    Eigenbedarf liegt nach dem Gesetz vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder einen nahen Angehörigen benötigt, aber häufig sind die geltend gemachten Eigenbedarfsgründe nicht stichhaltig oder vorgeschoben. Dieses gilt immer zu überprüfen.