Guten Abend,
ich habe aktuell folgendes Problem bei dem ich gerne um Hilfe bitten würde.
Ich wohne zur Untermiete in einer 3er WG. Hauptmieter ist ein Elternteil eines Mitbewohners.
Dadurch das besagter Mitbewohner jetzt ausgezogen ist sollte die Hauptmieterschaft auf ein Elternteil eines anderen Mitbewohners übertragen werden.
Leider haben wir heute festgestellt, dass der Hauptmieter die Wohnung bereits am 30.10. beim Wohnungseigentümer gekündigt hat. Davon haben wir bis zum heutigen Tag nichts erfahren. Es gab keine Kündigung der Untermietverträge und auch keine mündliche Information über den stand der Dinge.
Aus dem Internet geht hervor, dass die Kündigungsfrist eines unbefristeten und unmöblierten Untermietverhältnisses sich auf drei Monate beläuft.
In meinem Verständnis muss dafür aber doch erst eine schriftliche Kündigung ausgesprochen werden. Oder?
Außerdem machen mich zwei Absätze im Mietvertrag stutzig.
Zitat von $4 MietdauerDas Untermietverhältnis besteht längstens so lange wie der Hauptmietvertrag geschlossen wurde. Endet der Hauptmietvertrag – gleich auch welchen Gründen – endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag.
Ist dennoch eine Kündigung des Untermietvertrages notwendig?
Zitat von $7 KündigungDas Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbefristete Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen.
Laut dem was ich ergooglen konnte, beträgt die Frist nach den gesetzlichen Vorschriften drei Monate bei unmöblierten Zimmern; und nicht zwei Wochen. Das Zimmer war komplett leer und unmöbliert, lediglich die gemeinsam Genutzen Räume (Küche & Bad) sind möbliert.
Ich hoffe Sie können mir eine Einschätzung zu der Sache geben. Unser aktueller Stand ist leider, dass wir zum 31.01. die Wohnung verlassen müssen, da diese ja am 30.10. dem Wohnungseigentümer gekündigt wurde.
Vielen Dank schonmal für die Antworten
MarekP