Untermietvertrag - Hauptmieter kündigt Vertrag zum Wohnungsinhaber

  • Guten Abend,

    ich habe aktuell folgendes Problem bei dem ich gerne um Hilfe bitten würde.

    Ich wohne zur Untermiete in einer 3er WG. Hauptmieter ist ein Elternteil eines Mitbewohners.

    Dadurch das besagter Mitbewohner jetzt ausgezogen ist sollte die Hauptmieterschaft auf ein Elternteil eines anderen Mitbewohners übertragen werden.

    Leider haben wir heute festgestellt, dass der Hauptmieter die Wohnung bereits am 30.10. beim Wohnungseigentümer gekündigt hat. Davon haben wir bis zum heutigen Tag nichts erfahren. Es gab keine Kündigung der Untermietverträge und auch keine mündliche Information über den stand der Dinge.

    Aus dem Internet geht hervor, dass die Kündigungsfrist eines unbefristeten und unmöblierten Untermietverhältnisses sich auf drei Monate beläuft.

    In meinem Verständnis muss dafür aber doch erst eine schriftliche Kündigung ausgesprochen werden. Oder?

    Außerdem machen mich zwei Absätze im Mietvertrag stutzig.

    Zitat von $4 Mietdauer

    Das Untermietverhältnis besteht längstens so lange wie der Hauptmietvertrag geschlossen wurde. Endet der Hauptmietvertrag – gleich auch welchen Gründen – endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag.

    Ist dennoch eine Kündigung des Untermietvertrages notwendig?

    Zitat von $7 Kündigung

    Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbefristete Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen.

    Laut dem was ich ergooglen konnte, beträgt die Frist nach den gesetzlichen Vorschriften drei Monate bei unmöblierten Zimmern; und nicht zwei Wochen. Das Zimmer war komplett leer und unmöbliert, lediglich die gemeinsam Genutzen Räume (Küche & Bad) sind möbliert.

    Ich hoffe Sie können mir eine Einschätzung zu der Sache geben. Unser aktueller Stand ist leider, dass wir zum 31.01. die Wohnung verlassen müssen, da diese ja am 30.10. dem Wohnungseigentümer gekündigt wurde.


    Vielen Dank schonmal für die Antworten

    MarekP

    2 Mal editiert, zuletzt von marekp (12. Dezember 2019 um 18:10)

  • Ist dennoch eine Kündigung des Untermietvertrages notwendig?

    Ja, solche Klauseln sind nach § 572 II BGB unwirksam.

    Laut dem was ich ergooglen konnte, beträgt die Frist nach den gesetzlichen Vorschriften drei Monate bei unmöblierten Zimmern;

    Das stimmt auch, zum Teil Dies Bedarf eines berechtigten Interesse, sollte so eines nicht nachgewiesen werden, wäre eine erleichterte Kündigung möglich, die dann aber eine Frist von 6 Monaten hätte. Das ergibt sich aus §§ 573, 573a BGB.

    Unser aktueller Stand ist leider, dass wir zum 31.01. die Wohnung verlassen müssen, da diese ja am 30.10. dem Wohnungseigentümer gekündigt wurde.

    Korrekt. Sobald der Hauptmieter die Wohnung verlassen muss, müssen auch alle Untermieter die Wohnung verlassen, das ergibt sich aus § 546 II BGB. Jedoch kann der Hauptmieter auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden aufgrund der Verletzung des Untermietvertrages.

    Es gibt einige Ausnahmen insgesamt, die man jetzt in Gänze nicht darstellen können und immer genau prüfen müsste, ob man sich darauf berufen könnte. Auch wenn auf den ersten Blick mir jetzt keine Ausnahme in das Auge sticht.

    Wenn es möglich ist, sich eine neue Wohnung zu suchen in der Zeit sollte man dies tun. Falls nicht sollte man sich rechtlich beraten lassen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!