NK-Abrechnung 2019 bereits im Dezember 2019 erhalten, Nachzahlung

  • Guten Abend in die Runde,

    folgende Situation:

    Einzug vor zwei Monaten, dazu vorab der Hinweis des Vermieters, dass die NK angepasst wurden (um 70€ auf 150€ monatlich,

    ohne Heizkosten da Stromheizung), damit nicht wie gehabt hohe Nachzahlungen nötig werden.

    Erhielt nun gestern bereits die NK-Abrechnung für 2019, dazu ein paar Fragen:

    1. Ist das überhaupt rechtens für den noch laufenden Zeitraum bereits jetzt eine Abrechnung zu erstellen? AllgemeinStrom etc. kann ja noch gar nicht final abgerechnet werden.

    2. Es wird eine Nachzahlung von 150€ verlangt (75€ pro Monat) mit der Begründung allgemein gestiegener Betriebskosten

    3. Zahlungsfrist von 14 Tagen gesetzt - sind nicht 30 Tage gesetzlich geregelt?

    4. Ingesamt erscheint mir die Jahresabrechnung für das gesamte Haus extrem hoch, da zahlen Freunde wesentlich weniger und bekommen Erstattungen.

    5. Muss ein Gewerbe im gleichen Haus separat auf der Abrechnung aufgeführt werden? Wasser, Abwasser, Mülltonnen werden gemeinsam genutzt.

    Ich freue mich über hilfreiche Antworten.

    VerruecktKeks

  • Hallo,

    Ist das überhaupt rechtens für den noch laufenden Zeitraum bereits jetzt eine Abrechnung zu erstellen?

    Das ist generell schon möglich. Denn außer bei den Brennstoffkosten der Heizung darf der Vermieter nach dem Abflussprinzip rechnen. Das bedeutet, er könnte beispielsweise die Stromrechnung im August bekommen haben und darf diesen Betrag nun ansetzen.

    Es wird eine Nachzahlung von 150€ verlangt (75€ pro Monat) mit der Begründung allgemein gestiegener Betriebskosten

    Dies ist für mich nicht nachvollziehbar. Aus der Abrechnung hat sich ein bestimmter Betrag ergeben. Der Nachzahlungsbetrag ergibt sich dann aus der Differenz zwischen diesem Betrag und deiner Vorauszahlung.

    14 Tagen gesetzt - sind nicht 30 Tage gesetzlich geregelt?

    Fällig ist die Nachzahlung sofort, oder eben nach 14 Tagen. Aber man ist als Mieter erst nach 30 Tagen in Verzug. Fälligkeit und Verzug sind unterschiedliche Sachen.

    Ingesamt erscheint mir die Jahresabrechnung für das gesamte Haus extrem hoch

    Solche Überlegungen helfen dir nicht weiter. Auch der Vergleich mit Freunden helfen nichts, denn diese brauchen ja nur mehr vorauszahlen, und so bekommen sie auch eher was zurück. Die Abrechnung muss systematisch geprüft werden, wenn nötig auch mit Belegeinsicht beim Vermieter.

    Muss ein Gewerbe im gleichen Haus separat auf der Abrechnung aufgeführt werden?

    Das hängt von der Art des Gewerbes ab. Verursacht es überdurchschnittlich viel Kosten, wie zb. Wasser bei einem Friseur, muss das berücksichtgt werden. Viele Gewerbe verursachen aber auch nicht mehr Kosten als wenn es eine Wohnung wäre.

  • Hallo Fruggel,

    vielen Dank für die ersten Antworten.

    Auf Basis der Nachzahlung liegen die Nebenkosten bei knapp über 4€/Quadratmeter bei 54qm, was fast dem Doppelten des örtlichen Durchschnitts entsprechen würde.

    Das Gewerbe ist ein Café, das an 6 Tagen in der Woche geöffnet hat, da kann ich mir schon vorstellen, dass höhere Mengen an Frischwasser/Abwasser/Müll etc. anfällt und entsprechend separat abgerechnet werden sollte.

    Werde mir die einzelnen Rechnungen ansehen und den Umlageschlüssel erklären lassen.

  • was fast dem Doppelten des örtlichen Durchschnitts entsprechen würde.

    Mag sein. Doch wenn dem Vermieter die Kosten entstanden sind, er nur umlagefähige Kosten abgerechnet hat, und die Sache rechnerisch schlüssig ist, dann darf er es abrechnen. Daher geht es nicht ohne detaillierter Prüfung.

    Das Gewerbe ist ein Café, das an 6 Tagen in der Woche geöffnet hat

    Ein Cafe verursacht keinen höheren Verbrauch. Das täuscht dich. Wenn eine Familie mit 3 Leuten jeden Tag duscht ist das mindestens so viel Wasser.

    und den Umlageschlüssel erklären lassen

    Danach kannst du natürlich den Vermieter fragen. Aber er muss dir keine Verständnisfragen beantworten. Er könnte sagen, du sollst dich anderweitig kundig machen. Der Vermieter muss nur solche Fragen beantworten, die zur Klärung der Korrektheit erforderlich sind.

    Sollte es hingegen so sein, dass in der Abrechnung überhaupt nicht drin steht, welcher Verteilerschlüssel benutzt wurde, dann kannst die die Abrechnung auch nicht nachrechnen. Und somit wäre die Abrechnung ohnehin formell unwirksam und du brauchst gar nicht weiter prüfen.

  • Sollte es hingegen so sein, dass in der Abrechnung überhaupt nicht drin steht, welcher Verteilerschlüssel benutzt wurde, dann kannst die die Abrechnung auch nicht nachrechnen. Und somit wäre die Abrechnung ohnehin formell unwirksam und du brauchst gar nicht weiter prüfen.

    Es wird per Quadratmeter abgerechnet, allerdings ist nicht ersichtlich, welche Gesamtquadrameteranzahl für das Objekt angesetzt wird - diese Angabe macht es für mich ja erst nachvollziebar?

    Des weiteren ist für die Jahresgesamtkosten ein falscher Zeitraum (mein Mietzeitraum) angegeben. Macht dies die NK-Abrechnung formell ungültig? Bin ich verpflichtet diesen Fehler meinem Vermieter anzuzeigen?

  • Allgemein kann ich dir nur sagen, dass eine Abrechnung über einen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten gehen muss, zusätzlich wäre bei Ein-/Auszug während des Abrechnungszeitraums ein entsprechend kürzerer Nutzungszeitraum zu berücksichtigen.

    Bitte hab Verständnis, dass ich speziell zu deiner Abrechnung nichts sagen kann, ohne diese zu sehen. Mir hat schon oft jemand etwas beschrieben, und bei Prüfung der Abrechnung habe ich dann ganz andere Unstimmigkeiten erkannt.

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