hallo ich habe gestern meine Abrechnung bekommen und bin fast hinten rüber geschlagen ich habe eine 54qm Wohnung und soll knapp 1000€ nachzahlen ich habe aber nicht viel geheizt. Wenn sich einer wirklich gut damit auskennt könnte er ja mal drüber gucken.
habe die Abrechnung vom letzen Jahr bzw 2017 angeheftet da aber beachten nur vom 1.8-31.12 wegen Einzug. Die ablese Geräte kann ich nicht mehr prüfen da Anfang des Jahres das Haus verkauft wurde und damit neue Zähler gekommen sind.
Nachzahlung zu hoch
-
Arkenangel -
17. Dezember 2019 um 08:24 -
Erledigt
-
-
-
Laut der Abrechnung sind halt deine Heizkosten um 1000€ gestiegen, das würde halt erklären, warum deine Nachzahlung so hoch ausfällt.
Insofern kann man nur die Ablesewerte angreifen.
Du kannst ja mal im Haus nachfragen, ob bei den anderen die Heizkosten auch so massiv gestiegen sind.
-
Naja bedenken im ersten Jahr war es nur 1.8-31.12 jetzt war’s ja ganzes Jahr aber der Anstieg erscheint mir halt zu viel.
-
aber der Anstieg erscheint mir halt zu viel.
Ich verstehe deine Aussagen schon.
Aber dir bleibt ja nichts anderes übrig als dann ein Widerspruch zu schreiben und die Ablesewerte anzugreifen.
Erst wenn man weiß wie der Vermieter darauf reagiert kann man weiter schauen.
-
Wie schätzt du den die Chance ein das ich da weniger zahlen muss ? Eher hoch oder eher nahe 0.
-
Zu den Heizkosten: Der Gesamtbetrag der Heizkosten ist annähernd gleich geblieben zum Vorjahr. Es sind in Prinzip nur die Verbrauchseinheiten gestiegen trotz Berücksichtigung des kürzeren Nutzungszeitrums in 2017. Nun sagst du, die Zähler wurden Anfang 2019 getauscht. Normalerweise solltest du beim Tausch einen Beleg der Werte des vorherigen Zählers bekommen haben. Hast du offenbar nicht. Daher bleibt dir jetzt, bei der persönlichen Belegeinsicht beim Vermieter den Nachweis der Zählerstände einzusehen.
Bei den anderen Nebenkostenarten fällt der Hauswart besonders ins Auge. Dessen Gesamtkosten sind von ca. 2500 auf ca. 7400€ angestiegen. Diese Erhöhung verlangt nach einer Erklärung, die du bei der persönlichen Belegeinsicht erfragen kannst.