Kündigung Untermietvertrag

  • Hallo ihr,

    seit dem 01.07.2019 wohne ich in einer teilmöblierten Wohngemeinschaft und habe hierfür einen unbefristeten Untermietvertrag. Gerne würde ich zum nächstmöglichen Termin (03.01.2020) kündigen, wobei ich eine dreimonatige Kündigungsfrist habe. Jetzt ist meine Frage, ob mein Vermieter, welcher eine abweichende Kündigungsfrist von zwei Wochen hat, diese nach meiner Kündigung noch aussprechen kann, so dass ich die Wohnung vor Ablauf meiner Kündigungsfrist räumen muss?

    Liebe Grüße

  • Hallo,

    der Vermieter kann keine kürzere Kündigungsfrist wie du haben. Das ergibt sich aus § 573c IV BGB. Wenn der Vermieter rechtmäßig mit einer gesetzlichen Frist von zwei Wochen kündigen kann, dann kannst du das auch.

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