Mietvertrag Heizung

  • Hallo, folgendes Problem:

    Wir hatten schon 7 Termine mit dem Heizungsfachmann im Haus. Das Problem: Im EG normaler Heizbetrieb, im Bad nur 20,5 Grad im Winter.

    Nun sagt der Heizungsfachmann der die Heizung eingebaut hat, "aufgrund der eingebauten Badewanne und der zusätzlichen Wände könne er den Raum nicht besser beheizen".

    Obwohl die Heizung funktioniert soll nun im Bad ein Heizkörper mit einem elektrischen Heizstab nachträglich eingebaut werden damit im Bad eine höhere Raumtemperatur erreicht wird.

    Frage: das war so im Mietvertrag nicht vereinbart. Ich bezahle bereits den Strom für die Wärmepumpenheizung für das Haus.

    Offensichtlich liegt hier eine Fehlplanung im Bad vor. Wer muß für die zusätzlichen Stromkosten für den elektrischen Badheizkörper aufkommen.

  • Wer muß für die zusätzlichen Stromkosten für den elektrischen Badheizkörper aufkommen.

    Derjenige, der von der entstehenden Wärme profitiert. Oder Du meldest diesen "Mangel" schriftlich deinem Vermieter, der sich dann um einen größeren Heizkörper kümmern soll. Das per Einwurfeinschreiben mit einer Fristsetzung zur Erledigung in 4 Wochen (das Datum benennen)

    Ich bezahle bereits den Strom für die Wärmepumpenheizung für das Haus.

    Und dadurch wird der Verbrauch von Öl oder Gas für die Heizung entsprechend niedrig sein.