Mietminderung bei Schimmel im Bad - Einzimmerwohnung

  • Guten Abend,

    ich suche Erfahrungsberichte bei folgendem Sachverhalt:

    Wohnhaft seit ca. 3 Jahren in einer, nennen wir es mal, renovierungsbedürftigen Einzimmerwohnung. Seit ca. 2,5 Jahren gibt es eine Schimmelbildung im Bad (oben in der Ecke an der Wand und praktisch an allen Fliesen in den Fugen und auch am Waschbecken an den Fugen). Das Bad hat keine Fenster, nur eine passive "Kölner Lüftung", bei der mir bereits der (damalige) Hausmeister mitgeteilt hatte, dass die "nichts weg zieht". Geduscht wird bereits bei offener Türe und mit vollaufgedrehter Heizung. Ebenfalls wird anschließend die Balkontür geöffnet (anderes Ende der Wohnung).

    Vor ca. 2,5 Jahren mahnte ich die Entfernung des Schimmels bei der Hausverwaltung an per E-Mail (Kontakt zum Eigentümer habe ich keinen, dorthin wird nur überweisen), die schickten einmal besagten Hausmeister vorbei und der sagte mir, ich solle kürzer duschen und sei praktisch selber Schuld. Zudem sprühte er einmal mit Schimmelzeugs drauf.

    Schimmel ging natürlich bis dato nicht von alleine weg.


    2 Jahre tat sich nichts und ich gebe zu, dass ich aus Faulheit und Unwissenheit das Thema nicht weiter verfolgte. Das muss ich mir ankreiden lassen.

    Nun kam es jedoch im September diesen Jahres zu einem Wasserschaden/Rohrbuch, genaueres dazu weiß ich nicht. Jedoch waren die direkten Nachbarn über und unter mir auch betroffen (unten tropfte es wohl). Jedenfalls stand eines Tages ein Handwerker vor der Wohnungstür und wollte sich die Sache mal ansehen. Es kam in Folge dessen zum Austausch der Duschwanne und auch Trocknungsgeräte waren in Betrieb, die aber nur die Wandbereiche hinter den Fliesen trockneten. Ich war eigentlich in freudiger Erwartung, dass nun das baufällige Bad endlich saniert würde. Pustekuchen. Ganze 10 Fliesen wurden abgehauen und erneuert (da wo die Rohre in der Wand verlaufen). Die ganzen Arbeiten zogen sich bis Ende November.

    Da platzte mir die Hutschnur, duschen war 2 Monate lang auch nicht möglich und ich kürzte die Gesamtmiete (inklusive Tiefgarage) um 30% wegen des Schimmels und der gesperrten Dusche. Die Hausverwaltung teilte mir mit, dass die Kürzung aufgrund des Schimmels (Eigenverschulden) abgelehnt würde, wegen der gesperrten Dusche würde man sich aufgrund des Wasserschadens mit der Versicherung in Verbindung setzen.

    Als die Dusche wieder benutzbar war, kürzte ich die Mietminderung auf 15%.

    Getan hat sich bis heute nichts, wieder aus Dummheit (Dauerauftrag) überwies ich nun aus Versehen am 01.12. die volle Miete (100%). Zwischendurch trafen bereits Drohschreiben seitens der Hausverwaltung ein (Eigentümer würde sich Anwalt holen, falls keine Rückzahlung der gekürzten Miete erfolge). Jedenfalls wollte ich die Sache fast ad acta legen (bin eigentlich jemand, der den Konflikt scheut), nur kam dann schriftlich die reinste Frechheit: Ich solle unverzüglich auf eigene Kosten den Schimmel selbst beseitigen.

    Jetzt möchte ich die Sache eskalieren, Stichtag sehe ich da als den 01.01.2020.

    Meine Frage wäre nun: Kann ich am 01.01.2020 nachträglich noch die Miete für Dezember kürzen plus Januar 2020 (also 15 + 15%)? Oder kann mir da ein Strick rausgedreht werden? Welche Möglichkeiten habe ich noch? Sind 15% angemessen oder zu viel/wenig?

    Ich danke im Voraus.

  • Hallo,

    Meine Frage wäre nun: Kann ich am 01.01.2020 nachträglich noch die Miete für Dezember kürzen plus Januar 2020 (also 15 + 15%)?

    Nein. Rückwirkend eine Minderung machen geht nur, wenn man vorher nicht wusste, wenn man das Recht zur Mietminderung hat. Nur unter dieser Voraussetzung würde ein Gericht die Mietminderung zugestehen.

    Sind 15% angemessen oder zu viel/wenig?

    Bitte sprich das mit einem Anwalt ab!

    Das ist sehr wichtig. Denn wenn die Minderung zu hoch ist oder vielleicht sogar unberechtigt, kannst du durchaus Nachteile bekommen bishin zur Kündigung. Und die Mietminderung ist Einzelfallbetrachtung. Das kann man nicht allgemein beantworten.

    Das Bad hat keine Fenster, nur eine passive "Kölner Lüftung", bei der mir bereits der (damalige) Hausmeister mitgeteilt hatte, dass die "nichts weg zieht".

    Für eine Mietminderung ist es erforderlich, dass der Vermieter ein Verschulden an dem Zustand hat. Falls aber wirklich nur das fehlende Fenster die Ursache ist, also baulich alles okay ist, kann der Vermieter nichts dafür und eine Mietminderung ist unberechtigt. Der Vermieter wäre in dem Fall im Recht, dass du alles nachzahlen musst.

    Welche Möglichkeiten habe ich noch?

    Wenn baulich alles okay und und das Problem einzig und allein darin besteht, dass die Feuchtigkeit nicht abziehen kann, dann musst du nach jedem Duschen ein Handtuch nehmen und die Wände und Duschkabine trockenwischen, sodass sich kein Schimmel bilden kann. Diese Maßnahme liegt in deiner Verantwortung und nicht in der des Vermieters.

  • Für eine Mietminderung ist es erforderlich, dass der Vermieter ein Verschulden an dem Zustand hat.

    Das stimmt nicht. Die Mietminderung ist nicht vom Verschulden des Vermieters abhängig. Natürlich gibt es trotzdem Gründe warum die Mietminderung ausgeschlossen ist. Entweder hat der Mieter den Mangel verursacht oder auch wenn der Mieter den Mangel beim Einzug kannte und sich seine Rechte nicht vorbehalten hat.

    Falls aber wirklich nur das fehlende Fenster die Ursache ist, also baulich alles okay ist, kann der Vermieter nichts dafür und eine Mietminderung ist unberechtigt.

    Nach den Schilderungen funktioniert die Abluft über die Kölner Lüftung nicht, die ein Zugsystem darstellt. Das kann natürlich ein Mangel darstellen. Hier wurde man aber über den Hausmeister informiert, dass diese nicht funktioniert. Wenn man das wusste bei der Wohnungsübergabe kann man keine Rechte geltend machen.

    Ob jetzt in Einzelfall die Minderungsrechte bestehen und in welcher Höhe kann man hier jedoch nicht endgültig klären.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Die Mietminderung ist nicht vom Verschulden des Vermieters abhängig.

    Das ist im Allgemeinen natürlich richtig, aber nicht unbedingt auf dieses Thema bezogen. Und meine Antwort bezieht sich wie immer speziell auf die Frage.

    Als Mieter hat man eine vertragliche Nebenpflicht, sorgsam mit der Mietsache umzugehen und Beschädigungen abzuwenden. Bezüglich der Schimmelbildung bedeutet das ausreichend zu lüften und zu heizen. Achtet man darauf nicht, mißachtet man seine Nebenpflicht.

    Im Bad, wo es kein Fenster gibt, muss man besonders darauf achten. Auch wenn die Lüftung ausreichend funktionieren würde, kann es trotzdem vorkommen, dass die Nässe nicht von allein abtrocknet. Diese Problematik (Bad ohne Fenster) kennt man als Mieter bereits bei der Besichtigung, und wenn man noch dazu vom Hausmeister gesagt bekommt, dass es die Lüftung nicht schafft, dann ist das ein Zustand, den man von Anfang an so akzeptiert hat und es bekannt ist. Das bedeutet in der Konsequenz, dass man die Wände mit einem Handtuch trockenwischen muss.

  • Wir trocknen unsere Wände nach dem Duschen immer mit einem Fenstersauger. Sehr effektiv und geht fix. Ich spare mir damit sehr viel Zeit beim Bad putzen und es beugt Schimmel in den Fugen sehr effektiv vor.

    Das als Tipp, bevor man weiter sinnlos Energie und Geld in Streitigkeiten steckt.

  • Danke für eure Einschätzungen, auch wenn das nicht gerade das ist, was ich hören wollte.


    Die Aussagen des (alten) Hausmeisters gab es, als bereits der Schimmel entstanden war. Ich sehe auch nicht, was ich noch besser machen könnte: Tür ist auf beim duschen, es wird kurz und nicht allzu heiß geduscht, Heizstrahler wird voll aufgedreht. Handtuch wird im Gang getrocknet, zumindest jetzt im Winter. Und wie soll ich Luftfeuchtigkeit irgendwo absaugen mit einem Fenstersauger?

    Ich halte das für einen Konstruktionsfehler.


    Dann werde ich die Mietminderung halt einstellen und mittelfristig eine neue Bleibe suchen müssen. Auch wenn es dann bei Auszug wahrscheinlich Probleme mit der Kaution geben wird, das ist ja schon vorhersehbar.

  • Der Schimmel entsteht auch nicht durch Luftfeuchtigkeit. Solange das Wasser in der Luft bleibt, ist alles kein Problem.

    Das wird es erst, wenn das Wasser aus der Luft an den Wänden (Fliesen, Fugen) kondensiert. Und genau dieses Kondenswasser kann man wunderbar absaugen. Damit verfrachtet man das Wasser direkt in den Ausguss, es muss weit weniger über die Luft abtrocknen und Schimmelbildung wird erheblich verzögert bzw verhindert.