Wartung der Lüftungsanlage /

  • Guten Tag,

    ich bräuchte etwas Hilfe und würe mich über jeden Ratschlag freuen.

    Die Lüftungsanlage wurde in der 2017er Abrechnung auch aufgeführt, die Kosten betragen jedoch 0 €. Danach hat der Verwalter gewechselt.

    Wir haben nun unsere Betriebskostenabrechnung für 2018 erhalten, hier wird auch die Reinigung der Lüftungsanlage aufgeführt.

    Diese schlägt doch tatsächlich mit Kosten i.H.v. 8037,55 € zu Buche, von denen wir 599,58 € tragen sollen.

    Im Mietvertrag wird die Lüftungsanlage nicht explizit aufgeführt, es findet sich lediglich folgender Passus am Ende der Aufzählung aller Betriebskosten:

    17. Sonstige Betriebskosten

    Hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1 BetrKV, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.

    Ist die Umlage dennoch rechtens?

  • Hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1 BetrKV, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.

    Diese Formulierung ist zu weit. Die sonstigen Betriebskosten müssen konkret bezeichnet werden.

  • Diese schlägt doch tatsächlich mit Kosten i.H.v. 8037,55 € zu Buche

    Wie darkshadow schon schrieb müssen die sonstigen Nebenkosten im Vertrag bezeichnet sein. Worauf ich noch hinaus möchte, selbst wenn sie im Vertrag vereinbart sind, habe ich bei desem Betrag große Zweifel, dass es sich hierbei nur um turnusmäßige Wartungskosten handeln soll. Das riecht doch sehr danach, dass auch nicht umlagefähige Reparaturen enthalten sind. Wenn du es genau wissen möchtest, kannst du zum Vermieter gehen und dir die Rechnung der Firma zeigen lassen.

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