Guten Tag,
ich bräuchte etwas Hilfe und würe mich über jeden Ratschlag freuen.
Die Lüftungsanlage wurde in der 2017er Abrechnung auch aufgeführt, die Kosten betragen jedoch 0 €. Danach hat der Verwalter gewechselt.
Wir haben nun unsere Betriebskostenabrechnung für 2018 erhalten, hier wird auch die Reinigung der Lüftungsanlage aufgeführt.
Diese schlägt doch tatsächlich mit Kosten i.H.v. 8037,55 € zu Buche, von denen wir 599,58 € tragen sollen.
Im Mietvertrag wird die Lüftungsanlage nicht explizit aufgeführt, es findet sich lediglich folgender Passus am Ende der Aufzählung aller Betriebskosten:
17. Sonstige Betriebskosten
Hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1 BetrKV, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.
Ist die Umlage dennoch rechtens?