Teilungserklärung, Neuaufteilung

  • Hallo,

    Eine Eigentumswohnung innerhalb eines größeren Wohnkomplexes wurde bereits vor vielen Jahren vom ehemaligen Eigentümer in Eigentum umgewandelt. Im Zuge des Kaufs des gesamten Komplexes hat der neue Eigentümer nun alle Wohnungen in Eigentumswohnungen aufgeteilt. In der Teilungserklärung wird wird aber auch die bereits umgewandelte Eigentumswohnung erneut aufgeführt bzw. aufgeteilt.

    Wir konnten rausfinden, dass der neue Eigentümer sowie die Teilung/Umwandlung noch gar nicht im Grundbuch stehen.

    Die Frage die für mich nun aufkommt:

    Gilt auch die Eigentumswohnung laut Teilungserklärung als neu aufgeteilt oder ist hier die erstmalige Aufteilung als die relevante Teilung anzusehen.

    Warum ?

    Der noch nicht eingetragene Eigentümer will die Wohnung bereits jetzt ohne Grundbucheintrag weiterverkaufen, wir befürchten eine Kündigung zwecks Eigenbedarf eines künftigen Käufers.

    Der Vertrag für die Wohnung wurde vor Grundbucheintrag der Teilung unterzeichnet, bei einer wirksamen Neuaufteilung würde das bedeuten das diese erst mit Eintragung gültig wird. Für uns würde dann die Kündigungssperrfrist greifen, nicht aber wenn das Datum der Erstaufteilung zählt.

    Gerne kann ich die Teilungserklärung per pn zur Verfügung stellen.

    Einmal editiert, zuletzt von gingag (28. Dezember 2019 um 18:48)