Betriebskosten scheinen nicht zu passen: wie vorgehen?

  • Hallo zusammen,

    über die Suchfunktion konnte ich schon ein paar Informationen finden, wie man mit Nebenkostenabrechnungen umgeht, welche eine Fehler enthalten.

    Allerdings ist unser Fall doch etwas spezifisch und vielleicht kann mir hier jemand einen passenden Rat geben:

    Wir erhalten seit 5 Jahren die Nebenkostenabrechnung (Betriebskosten, Warmwasser, Heizung) von einer durch den Vermieter beauftragten Firma.

    Damit hatten wir auch nie Probleme und es hatte alles immer seine Richtigkeit.

    Letzte Woche haben wir eine reine Betriebskostenabrechnung von der Hausverwaltung erhalten, mit dem Hinweis, dass die Abrechnung für Warmwasser und Heizung folgen wird. (Ohne Datum und Zeitraum und nicht von der besagten Firma)
    Auffällig ist hierbei, dass die Grundsteuer auf einmal nur noch 11% des Betrages der Vorjahre beträgt. Darüber würde ich mich auch nicht beschweren.

    Auf der anderen Seite ist der Beitrag für div. Versicherungen (Brand, Sturm, Hagel, Haftpflicht) um fast 90% (ca. 700€) von einem auf das nächste Jahr gestiegen.

    Meiner Meinung nach stimmt hier etwas nicht. Ich habe gelesen, dass man nicht unbegründet Belege anfordern kann und ggf. Kosten entstehen. Kann ich mit der Begründung der starken Abweichungen die Belege anfordern? Für die Nach-Zahlung wurde eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Muss ich diese tätigen, wenn ich die Einsicht in die Belege anfordere? Oder verliere ich sogar Anspruch auf Berichtigung, wenn ich zahle? Das haben sich die Beitrage in unterscheidlichen Foren widersprochen...

    Bisher sind wir mit den Nebenkosten für Wärme und Betriebskosten auch immer fast bei 0€ rausgekommen, da die Nebenkosten höher sind und wir bei der Heizung/Warmwasser etwas rausbekommen hätten.

    Mir geht es jetzt vor allem auch darum, dass ich nicht Nachzahlen will und dann in "wann auch immer die Abrechnung für Warmwasser und Heizung folgt" dem Geld hinterher rennen möchte. Vor allem, da dies in den letzten Jahren unkompliziert war und dieses Jahr scheinbar etwas nicht stimmt.

    Kann ich hier auch eine Frist für die Abrechnung setzen, da es sich um den Abrechnungszeitraum 2017 handelt und die 12 Monate morgen vorbei sind?


    Freue mich über jeden Tipp - vielen Dank!

  • Hallo,

    du hast die Einsicht in die Belege bereits selber angesprochen. Und dies scheint in deinem Fall auch erforderlich zu sein. Nur dadurch kannst die den Grund für die veränderten Beträge in Erfahrung bringen. Die Belegeinsicht muss in der Regel aber persönlich beim Vermieter oder der Verwaltung vorgenommen werden. Nur wenn die Verwaltung weit weg ist und eine Fahrt dorthin unzumutbar lang dauern würde, kann man die Zusendung von Kopien der Belege verlangen.

    Vor der Belegeinsicht käme aber erst noch der Schritt, dass die Abrechnung formell und rechnerisch überprüft wird. Wenn du dir damit unsicher bist, kannst du eine fachkundige Person zu Rate ziehen.

    Auch wenn die gesetzte Zahlungsfrist 14 Tage sein soll, im Verzug ist man mit der Zahlung erst nach 30 Tagen. Diese Zeit reicht in der Regel aus, um einen Termin zur Belegeinsicht zu bekommen. Aber auch wenn du zahlen solltest, ist das kein Anerkenntnis für die Abrechnung. Denn laut Gesetz hat man 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit zur Prüfung und um Einwände geltend zu machen.