Hallo, ich habe im Oktober einer Mieterhöhung zugestimmt (schriftlich) Habe erst später erfahren das die nicht gültig wäre da kein Mietspiegel vorliegt bzw. keine Vergleichswohnungen benannt wurden. Kann man sein Einverständnis wieder zurückziehen?
Anerkannte Mieterhöhung wieder zurückziehen?
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P.Ma. -
2. Januar 2020 um 12:55 -
Erledigt
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Hallo,
Kann man sein Einverständnis wieder zurückziehen?
Die Einverständniserklärung zur Mieterhöhung musst du als eine gegenseitige Vertragsänderung betrachten. Und wie bei jedem Vertrag ist diese Änderung verbindlich und unwiderruflich beschlossen, sobald sie unterschrieben ist. Daher kann man das nachträglich nicht mehr zurück ziehen.
Der Gesetzgeber gewährt nicht grundlos 2 Monate als Überlegungsfrist, ob man der Mieterhöhung zustimmen möchte. Das ist ausreichend, um sich in Ruhe zu informieren, ob das Mieterhöhungverlangen berechtigt ist.
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Hallo,
es gibt die Möglichkeit der Anfechtung soweit man einem Irrtum unterlag.
Es ist aber zu beachten das nur bestimmte Irrtümer zur Anfechtung berechtigten. Etwa wenn du getäuscht worden bist und falsche Angaben zur Wohnung/Gebäude gemacht worden sind und sich damit der Mietspiegel ändern würde.
Ein bloßer Irrtum darüber, dass die Mieterhöhung formal nicht korrekt ist berechtigt nicht zur Anfechtung.
Gruß
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Ein bloßer Irrtum darüber, dass die Mieterhöhung formal nicht korrekt ist berechtigt nicht zur Anfechtung.
Also wenn das Schreiben zur Mieterhöhung nicht korrekt ist, reicht das nicht? Bzw. wenn zur Stadt gar kein Mietspiegel existiert?
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Also wenn das Schreiben zur Mieterhöhung nicht korrekt ist, reicht das nicht?
Richtig. Das ist es, was dir darkshadow damit erklären wollte. Es liegt am Mieter, sich während der Überlegungsfrist zu informieren, zu prüfen, ggf. von Fachleuten beraten zu lassen, ob die Miethöhe korrekt ermittelt wurde und das Mieterhöhungsverlangen formal korrekt ist.
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Ok, vielen Dank! Jetzt weiß ich zumindest was mein neuer Vermieter für ein Mensch ist.