Gartennutzung durch andere Mieter

  • Hallo zusammen,

    ich hab mal eine Frage. Wir wohnen im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Drei Parteien wohnen dauerhaft im Haus. Zusätzlich werden die möblierten Apartments im Dachgeschoss durch unseren Vermieter Tages-und Wochenweise vermietet. Das war bislang auch kein Problem.

    Heute hat mich unser Vermieter per SMS informiert, dass einer der neuen Mieter der Apartments nun für 6 Wochen sein Moped in unserem Garten abstellen wird. Keine Frage, ob das o.k. ist, sondern er hat uns einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Das ich die Art und Weise ziemlich bescheiden finde, ist sicher verständlich. Was ich mich aber frage ist, ob das rechtlich überhaupt in Ordnung ist. Man kommt in den Garten über die Einfahrt. Dort ist neben der Garage (die wir gemietet haben) ein Tor. Durch das Tor kommt man zur Kammer der Garage und eben halt in unseren Garten. Niemand außer uns nutzt das Tor. Das Moped soll nun direkt hinter dem Gartentor an einem Pfeiler abgestellt werden. Der Garten gehört zur Wohnung - ist auch so im Mietvertrag beschrieben. Der Garten ist aber nicht eingezäunt und grenzt an das Grundstück unseres Vermieters, so dass eine klare Abtrennung nicht gegeben ist. Der Weg zur Kammer und in den Garten ist aber zweifelsfrei kein "Gemeinschaftsbereich", zumal wir sowohl Garten als auch Garage mit Kammer gemietet haben.

    Wie würdet ihr Euch verhalten? Kann ich die Miete kürzen oder ein Veto einlegen? Mit dem Vermieter reden ist keine Option, da es ihm egal ist, wie wir das finden. Er zieht sein Ding durch, sofern es zu seinem Vorteil (er hat einen neuen Mieter auf Zeit) ist.

    Danke Euch im Voraus!

    Simone

  • Hallo Simone,

    wenn der Garten eine Gemeinschaftsfläche ist, die theoretisch auch von anderen Mietern mit genutzt werden dürfte (egal ob sie es tatsächlich tun oder nicht), dann kann man dagegen nichts einwenden. Und da muss euch der Vermieter dann auch gar nicht um Erlaubnis fragen.

    Sollte der Garten hingegen exklusiv nur euch zur alleinigen Nutzung zustehen laut vertraglicher Vereinbarung. dann kann man diesen Wunsch des Vermieters ablehnen und sich damit nicht einverstanden erklären. Ihr könntet das Abstellen also verweigern in dem Fall.

    Es liegt also allein an euch, ob ihr das duldet oder dem widersprecht und es nicht erlaubt.

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