Vermieter legt neuen Mietvertrag vor - kein Wohnberechtigungsschein mehr. Muss ich raus?

  • hi, ich lebe seit vielen Jahren in einer Mietwohnung. Verstehe mich mit den Nachbarn super. Helfen uns mit Einkäufen, oder Werkzeug etc. aus. In den Sommermonaten tauschen wir uns viel aus. Den Arbeitsweg schaffe ich mit dem Rad(habe kein Auto) in einer Stunde zur Arbeit. Meine Freunde/ Familie wohnt im gleichen Dorf. Außerdem habe ich viel Arbeit in die Wohnung investiert. Viel hergerichtet. Boden machen lassen, etc. Wohnungen dort sind Mangelware. Ich möchte also unbedingt in der Wohnung bleiben.


    Jetzt legt mir mein Vermieter einen neuen Mietvertrag vor. Wo ich unterschreiben soll. Das war in den Jahren zuvor nie passiert - nur so Abschlagsanpassungen(aber ohne Unterschriftsnotwendigkeit). Damals habe ich die Wohnung bekommen, weil ich einen Wohnberechtigungsschein hatte. Anspruch auf diesen habe ich nun allerdings nicht mehr. Im neuen jetzt vorgelegtem Mietvertrag steht auch wieder, dass ein Wohnberechtigungsschein notwenigig ist. Muss ich jetzt aus der Wohnung?


    Ich sehe nur 2 Wege:


    1. Ich unterschreibe den neuen Mievertrag nicht. Dann fliege ich ja aus der Wohnung, da ich den Vertrag ja nicht unterschreibe.


    2. Ich unterschreibe den neuen Mietvertrag, dann muss ich aber einen Wohnberechtigungsschrein mit einreichen. Diesen habe ich nicht. Bringt also auch nix :(


    Bin total fertig :( Genug anderen Stress um die Ohren und jetzt noch sowas. Hab´ gar keine Kraft mehr, jetzt noch ne neue Wohnung irgendwo ganz anders zu suchen und Auto dann auch noch etc. Und alle Freunde, etc. weit weg dann :(


    Vielleicht hatte ja schon Jemand mal ein ähnliches Problem und hat irgendeinen Ausweg. Bitte hilf mir Jemand. Dankeeeeeeeee danke danke!!!!!!


    Julia


    Als Begründung für neune Mietvertrag steht, dass sich der Vermieter ändert. Der Firmenname ändert sich etwas - ist aber der gleiche Inhaber wohl.

  • Hallo Julia,


    1. Ich unterschreibe den neuen Mievertrag nicht. Dann fliege ich ja aus der Wohnung, da ich den Vertrag ja nicht unterschreibe.

    Ich kann nicht so ganz nachvollziehen, warum du das annimmst, aus der Wohnung zu fliegen. Du hast doch einen Mietvertrag, welcher gilt.

    Als Begründung für neune Mietvertrag steht, dass sich der Vermieter ändert. Der Firmenname ändert sich etwas

    Der Name oder Firmenname ist völlig egal für den Mietvertrag. Der bsherige gilt in jedem Fall weiter. Selbst wenn das Haus verkauft werden würde, müsstest du keinen neuen Vertrag unterschreiben, obwohl der Vermieter dann ein anderer ist.


    Lass dich nicht verrückt machen. Lies dir doch mal den neuen Vertrag durch. Ich gehe davon aus, dass dort nur Sachen drin stehen, die zu deinem Nachteil sind im Vergrleich zum vorherigen Vertrag. Die Begründung mit dem Namen sieht für mich nur wie ein Vorwand aus, wahrscheinlich will dich er Vermieter nur austricksen.

  • Danke Dir Fruggel! Aber wenn ich nicht unterschreibe, dann kündigt mir der Vermieter sicherlich. Ich bin da seit 2014 in der Wohnung. Da ist die Kündigungsfrist ja sogar unter 9 Monaten, was ich hier so lese.


    Was wäre denn, wenn ich den Vertrag unterschreibe, muss ich dann zwangsweise wieder einen Wohnberechtigungsschrein einreichen? Mir geht es ja hauptsächlich darum, in der Wohnun bleiben zu können.

  • Aber wenn ich nicht unterschreibe, dann kündigt mir der Vermieter sicherlich

    Es ist im Gesetz geregelt, dass ein Vermieter nur aus ganz bestimmten Gründen kündigen kann. Außer bei einer einzigen Ausnahme (welche bei dir nicht vorliegen kann) kann der Vermieter nicht grundlos kündigen. Er braucht einen bestimmten Anlass, z.B. wenn man mit der Miete in Verzug ist, wenn man unerlaubt untervermietet, wenn man seine vertraglichen Pfichten vernachlässigt. Aus diesem Grund ist deine Sorge unbegründet.

  • Danke Dir sehr! Also in dem Fall ist es so, dass in dem Anschreiben steht, dass der Vermieter das Mietobjekt(in diesem habe ich eine Wohnung gemietet) verkauft hat. Der neue Eigentümer ist aber im Grunde der alte, nur mit etwas anderer Firmenbezeichnung.


    Im Mietvertrag änderrt sich der Mietzins ein Stück & die Nebenkosten. Aber das ist ja o.k. - könnten die ja ohnehin erhöhen, oder? Ich könnte ja nicht einfach sagen: "ätsch, ich zahle nicht mehr, weil ihr mir nicht kündigen könnt".



    Das Problem, im alten Vertrag steht: "Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten gekündigt werden." Somit fliege ich im Zweifel eh immer nach 3 Monaten spätestens aus der Wohnung. z.b. wenn ich den neuen Vertrag nicht unterschreiben möchte.

  • Somit fliege ich im Zweifel eh immer nach 3 Monaten spätestens aus der Wohnung. z.b. wenn ich den neuen Vertrag nicht unterschreiben möchte.

    Das habe ich oben schon geschrieben. Hast du meine Antwort nicht gelesen?

    Der Vermieter braucht einen Grund für die Kündigung, und den hat er nicht. Er kann nicht grundlos kündigen. Das ist im Gesetz so geregelt.

    Wegen der Änderung des Namens muss man keinen neuen Vertrag unterschreiben. Denn ebenfalls ist im Gesetz geregelt, dass der Vertrag automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht.


    Wenn du du die gegebenen Antworten anzweifelst, ist das kein Problem, denn wir hier sind keine Anwälte. Aber dann geh bitte zu einem Rechtsanwalt und lass dich gegen Vergütung beraten.

  • Aber das ist ja o.k. - könnten die ja ohnehin erhöhen, oder? I

    Unter bestimmten Voraussetzungen natürlich.



    Somit fliege ich im Zweifel eh immer nach 3 Monaten spätestens aus der Wohnung. z.b. wenn ich den neuen Vertrag nicht unterschreiben möchte.

    Auch wenn Fruggel dazu bereits eigentlich alles gesagt hat, möchte ich auf folgendes Hinweisen: § 573 BGB und die folgenden Paragrafen zeigen zum Beispiel wann der Vermieter kündigen darf, eine Abweichung davon ist auch nicht möglich.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!