Untermietpauschale von 25€ bei Personenwechsel

  • Hallo zusammen,

    folgende Sachlage:

    • Ich habe seit 1,5 Jahre mit meiner alten Freundin in einer Mietwohnung gelebt. Sie ist jedoch im letzten Sommer ausgezogen, weil wir uns getrennt haben. Beim Auszug ist meine neue Freundin eingezogen.
    • Das habe ich dem Vermieter auch so kommuniziert. Jedoch veranschlagt er nun eine Untermietpauschale von 25 Euro, die für mich nicht nachvollziehbar ist.
    • Ich hatte kurz darauf per Brief widerrufen. Jedoch hat er nicht darauf reagiert.

    Ich verstehe nämlich nicht wie der Mietzuschlag zustande kommt, denn:

    Es findet hier doch lediglich ein Personenwechsel (Frau A -> Frau B) statt und an der Belegung mit zwei Personen (ich + meine neue Freundin) ändert sich nichts und daher ist keine erhöhte Abnutzung etc. zu befürchten. Ein pauschaler Mietzuschlag erscheint hier ungerechtfertigt.

    Durch den Wechsel der Untermieter entstehen m. E. nach nämlich keine neuen Nachteile. Letzte Woche bin ich also ins Vermieterbüro gewesen, um die Untermietpauschale von 25 Euro zu begründen.

    Seine Begründung:

    • Beim Ersteinzug hatte er keine Untermietpauschale für meine Freundin einbezogen, weil es Kulanz war.
    • Bei einem Personenwechsel findet immer eine Untermietpauschale von 25 Euro statt.

    Hat der Vermieter in diesem Fall Rech?

    Falls relevant, es ist eine 3 Zimmer Wohnung mit 73m³.

    Danke schön

  • Hallo darkshadow,

    danke hierfür erstmal.

    Um's richtig zu verstehen (als Laie muss ich über den Text 3-5x drüber lesen, sorry):

    • Der Grund 2) sagt aus, dass ich eigentlich schon verloren habe, als ich den Untermietvertrag unterschrieben hatte?
    • Der Grund 3) sagt jedoch, dass ich Chance habe, weil die Dritte Person in diesem Fall ja meine Freundin (also eine "Partnerschaft" darstellt) ist, nicht? Ich verlange ja kein Geld von meiner neuen Freundin solange sie hier in meiner Wohnung mit lebt.
      Anders wäre es wenn "echte Untermiete vorgenommen und ein Zimmer meiner Wohnung an eine dritte Person überlassen" hätte?

    Gruß

  • Der Grund 2) sagt aus, dass ich eigentlich schon verloren habe, als ich den Untermietvertrag unterschrieben hatte?

    Ich würde behaupten, die würde unwirksam sein aufgrund von § 553 III BGB. Der Vermieter kann es nur machen, wenn er unzumutbar belastet werden würde ohne Ausgleich, soweit dieser Grund nicht vorliegt, wäre eine Abweichung davon negativ für den Mieter und somit nachteilig.

    Ich verlange ja kein Geld von meiner neuen Freundin solange sie hier in meiner Wohnung mit lebt.

    Das ist nicht der einzige Grund warum die Miete erhöht werden kann, dazu kommt auch die erhöhte Abnutzung als Begründung. Jedoch hatte ich mich verlesen und dachte du würdest nun Geld nehmen, daher erschien mir das Urteil passend.

    Grundsätzlich würde ich nicht sagen, man kann mit der vorherigen Beziehung argumentieren. Es steht ja drin, der Vermieter kann und muss es nicht.

    Im Zweifel muss man eben eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, welche dann auf die genauen Umstände abstellen kann, wir können hier nur Grundzüge darstellen. Aber in Anbetracht von 25€ monatlich kann es sich lohnen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!