Vermieter verkauft Haus nach nicht mal einem Jahr

  • Hallo liebe Community,

    ich hoffe, uns kann geholfen werden, da ich nicht mehr wirklich weiter weiß.

    Die Situation: Im April 2019 sind wir in ein Zweifamilienhaus gezogen. Der Vermieter versicherte uns (und auch der anderen Partei), dass, jetzt, "wo das Haus eine gute Wohngemeinschaft hätte, er das Haus nicht mehr verkaufen wolle". Er selbst wollte die dritte, im Untergeschoss befindliche Wohnung, als Ferienwohnung nutzen. "Verwirklichen Sie sich hier, falls Sie ausziehen, zahle ich für alles, was Sie investieren, Abstandszahlungen".

    Wir haben also eine teure Küche maßanfertigen lassen, Laminat verlegen lassen, gestrichen...

    Im November rief er die andere Partei an, um mitzuteilen, "dass mal ein Makler käme, aber nur um mal den Wert zu schätzen". Tatsächlich tauchte dieser direkt mit Kaufinteressenten auf. Wir telefonierten mit dem Vermieter, der versicherte, es gäbe keine ernsthaften Interessenten. Einen Tag später kontaktierte uns der Makler, um auch für unsere Wohnung einen Termin zu vereinbaren und antwortete auf meine Frage nach Interessenten "Wissen Sie das nicht? Es gibt schon ein Lippenbekenntnis und die Interessenten waren auch bereits bei der Bank".

    Von diesen erfuhr ich zwei Wochen später, dass ein Kaufvertrag noch beglaubigt werden müsse, aber ansonsten alles geregelt sei. Die Küche und das Laminat sollen wir nun auf unsere Kosten ausbauen und die Wände wieder weiß streichen. Die Käufer erklärten weiterhin, sie werden Eigenbedarf anmelden (Großfamilie) und beide Parteien werden ausziehen müssen. Der Vermieter hat uns bis heute nicht über den Verkauf informiert und reagiert nicht auf unsere Schreiben.

    Für uns bedeutet dies: Wir haben eine ziemlich neue Küche, die wir mit Glück noch für einen Bruchteil dessen, was sie gekostet hat, loswerden, das Laminat kann entsorgt werden und uns stehen Kosten für einen neuerlichen Umzug ins Haus.

    Hätten wir gewusst, dass der Vermieter das Haus doch beabsichtigt zu verkaufen, wären wir alle hier nie eingezogen. Wir fühlen uns nun ziemlich betrogen und haben einen für uns immens hohen Schaden (beide Parteien haben kleine Kinder und nicht sooo das Geld). Unsere Ersparnisse sind nun dahin.

    Gibt es irgendeine Chance, den Vermieter für Schadensersatz zu belangen?

    Ich bin für Hinweise so dankbar!

  • Gibt es irgendeine Chance, den Vermieter für Schadensersatz zu belangen?

    Das kann durchaus möglich sein. Ist aber auch die Frage, inwieweit die Aussagen im Zweifel bewiesen werden können.

    Eure Chancen stehen überdies noch besser, wenn es irgendwelche Anhaltspunkte dafür das der Vermieter nicht verkaufen möchte im Mietvertrag finden lässt, wie etwa ein Kündigungsausschluss.

    Jedoch lohnt sich sich in meinen Augen sehr, dass man mal die Rechtslage juristisch bewerten lässt.

    Gruß

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Vielen Dank darkshadow für diese erste Antwort,

    Im Mietvertrag lässt sich leider nichts zum Kündigungsausschluss finden. Jedoch sieht die Aussagenlage wie folgt aus: Beim Unterzeichnen war er, mein Mann und ich zu gegen. Bei der anderen Partei die Mieterin und eine Freundin. Somit gibt es also 4 Menschen, die bezeugen können, dass er nicht verkaufen wollte. Und es ist ja so, dass er sein Vorhaben uns verschwiegen hat, sondern er hat uns unter Vorhaltung falscher Tatsachen den Vertrag unterzeichnen lassen und gelogen. (Und das in meinem Zustand: ich war zu dem Zeitpunkt im 6. Monat schwanger, er wusste also, dass wir Zuwachs erwarten und hätte in unserem Interesse uns darauf hinweisen sollen, dass er das Haus trotz Vermietung verkaufen wird.)

    Könnte hier der § 242 BGB Treu und Glauben greifen? Bevor ich zu einem Juristen gehe, möchte ich ganz gerne selbst schon mal ein wenig Infos einholen

    Vielen Dank weiterhin!

  • Problematisch ist, das ihr eventuell auch nicht beweisen könnt, das die Kaufabsicht nachträglich erstanden ist, etwa durch finanzielle Probleme etc.

    Sonst wäre eine vorvertragliche Pflichtverletzung möglich über die man dann Schadensersatz geltend machen könnte. Aber wie gesagt, das muss man durch einen Anwalt/Mietverein prüfen lassen.

    Gruß

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!