Nebenkosten TV grundversorgung

  • Hallo,

    Ich habe eine Frage zum Thema kabelanschluss

    Unsere Hausverwaltung war jetzt der Meinung dem Anbieter den Zuschlag zu entziehen und eine neue Firma ins Boot zu holen die für die Grundversorgung zuständig sein soll.

    Bisher hatten wir noch nicht mal schriftlich vom Wechsel erfahren (hatten sie vergessen).

    Die neue Firma heißt xxxxx. Negative Rezensionen sind im Internet hinterlegt. Fehlender Service usw.

    Es handelt sich hiermit auch um keinen Kabelanbieter. Es geht hier um einen reinen Internet Anschluß mit dem man TV schauen kann. Wir haben uns auf das Spiel letzte Woche eingelassen. Dienstag war Installation und Donnerstag ging das Internet und somit auch TV 5h nicht. (telefonische service Zeiten 9-17 Uhr). Das mit dem Störungen zieht sich bisher so fort. Beim umschalten der Sender vergehen teilweise 20 Sekunden. Alles in allem hat das für mich nichts mit einer TV grundversorgung zu tun.

    Wir wollen nun noch Gebrauch vom Widerrufsrecht machen um schnell aus diesem unseriösen Vertrag raus zu kommen ( im übrigen das nächste, haben noch nicht mal einen Vertrag schriftlich ausgehändigt bekommen).

    Würden jetzt auf dsl umsteigen wollen.

    Jetzt ist nur die Frage wie ich den Betrag den ich bisher über die Nebenkosten gezahlt habe aus meiner monatlichen Miete entfernen lassen kann?

    Denn im Mietvertrag steht ja ein kabelanschluss. Es handelt sich aber jetzt um keinen kabelanschluss mehr sondern ein Internetanschluss.

    Klingt sicher alles etwas komplex. Hoffe es kann mir jmd helfen

  • Frag die Hausverwalung/den Vermieter, was man sich da gedacht hat. Nur von denen wirst du eine belastbare Antwort bekommen, denn es gibt mittlerweile etliche unterschidliche Möglichkeiten zum Fernsehempfang.

  • Denn im Mietvertrag steht ja ein kabelanschluss. Es handelt sich aber jetzt um keinen kabelanschluss mehr sondern ein Internetanschluss.

    Das könnte tatsächlich der springende Punkt sein.

    Wir im Mietvertrag von einer Grundversorgung TV gesprochen, wäre das etwas anderes und auch mit sogenannten IPTV möglich.

    Tst es aber tatsächlich so, dass im Vertrag von einem Kabelanschluss die Rede ist, kann der Vermieter meiner Meinung nach nicht auf IPTV wechseln.

    Wir wollen nun noch Gebrauch vom Widerrufsrecht machen um schnell aus diesem unseriösen Vertrag raus zu kommen ( im übrigen das nächste, haben noch nicht mal einen Vertrag schriftlich ausgehändigt bekommen).

    Das ist auch gar nicht nötig. Wenn diese Grundversorgung Teil der Betriebskosten ist, dann muss der Vermieter keinen Vertrag aushändigen. Er legt die Kosten einfach über die Betriebskostenabrechnung um.

    Der Vertrag läuft also mit Sicherheit über den Vermieter und nicht über euch.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.