Vermieter will mich nicht aus WG ausziehen lassen

  • Guten Tag,


    aus reiner Verzweiflung wende ich mich an euch und bitte um Hilfe. Es ist so: ich wollte Ende des Monats aus meiner WG ausziehen. Meiner zwei Mitbewohner hatten meiner Nachmieterin zugestimmt und alles hatte gepasst. Der Vermieter wollte dem aber nur zustimmen , wenn wir einen neuen Vertrag unterschreiben. In diesem Vertrag hat er einfach die Kaution erhöht und weitere willkürliche sachen hinzugefügt. Dem wollen meine Mitbewohner nicht zustimmen. Zu sagen ist, dass der Vermieter uns alle drei gerne draußen hätte, da er gerne sanieren möchte. Er sagte solange wir keinen neuen Vertrag unterschreiben lässt er mich nicht raus also gibt er nicht die Unterschrift für den Nachmieter. Ich stehe jetzt da und kann nicht raus. Meine Frage ist , wie komme ich da raus denn laut diesem Prinzip könnte mich der Vermieter nie ausziehen lassen...

    Mit freundlichen Grüßen Christian

  • wie komme ich da raus denn laut diesem Prinzip könnte mich der Vermieter nie ausziehen lassen...

    Wenn ihr zasammen einen Mietvertrag abgeschlossen habt, dann könnt ihr ihn auch nur gemeinsam kündigen. Das ist nun mal so bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) geregelt. Wenn das in der Vergangenheit anders geregelt wurde oder im Mietvertrag so vereinbart wurde, dann solltest du vor Ort einen Anwalt für Mietrecht befragen.

  • Wir möchten ja nicht kündigen. Ich möchte ausziehen und hab eine Nachmieterin gefunden und auch die verbleibenden Mitbewohner hätten sie gerne. Aber aus Prinzip hat der Vermieter seine Unterschrift verweigert und mich gezwungen zu bleiben. Ich kann also nicht ausziehen...

  • Es gibt durchaus Möglichkeiten, den Vermieter zu zwingen, dem Austausch eines Mitbewohners zuzustimmen. Das funktioniert jedoch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Sind diese nicht gegeben, bleibt nur, dass alle gemeinsam den Vertrag kündigen.

    Dir bleibt daher nur, zu einem Anwalt zu gehen und prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Hier im Forum darf das nicht beurteilt werden, da es unerlaubte Rechtsberatung wäre.

    Als Beispiel kannst du das Urteil des LG Berlin vom 28.8.2013 – AZ 65 S 78/13 lesen.