Mieterhöhung und wenig geleistete Arbeit

  • Guten Abend an alle,


    ich habe einige Fragen bei denen Ihr mir vielleicht helfen könnt.

    Meine Eltern wohnen seit dem 01. August 2005 in einer Mietwohnung, die sich im Dachgeschoss befindet in Bremen Nord. Das Haus hatte im laufe der Zeit einen Wechsel des Vermieters gehabt, wenn ich es richtig im Kopf behalten habe ist dies ca. um 2010 gewesen. Es gab vom neuen Vermieter keinen neuen Mietvertag, womit der alte weiterhin gültig sein muss (wenn ich es richtig verstanden habe). Mit dem neuen Vermieter kamen auch Änderungen die meine Eltern ohne Wiederworte akzeptiert haben. Jetzt möchte ich selber etwas Klarheit schaffen ob alles so erlaubt ist, oder ob einiges nichtig ist.


    Angefangen hatte es damit, dass leerstehende Wohnungen modernisiert wurden, damit kamen meines Wissens nach die ersten Mieterhöhungen welche in keiner schriftlichen Form durchgeführt wurden (Meine Mutter konnte keine Briefe o.Ä. finden). Bis auf die alten Fenster und einem defekten Durchlauferhitzer im Bad wurde sehr wenig in „unserer“ Wohnung ausgetauscht oder modernisiert. Nach einigen Jahren (vielleicht 2012) ist eine Partei ausgezogen und es wurde der Kabelanschluss deaktiviert, die Begründung lautete ungefähr so:

    „Die letzten Mieter die für den Kabelanschluss gezahlt haben sind ausgezogen, deswegen wird er für das gesamte Haus deaktiviert.“

    Wie ich mir den vorhandenen Mietvertrag jetzt angesehen habe ist bei den Nebenkosten eine Nutzung des Kabelanschlusses (mit dem Vermerkt „nach Wohneinheiten“) gekennzeichnet. Wurde in den ganzen Jahren ein Punkt umsonst gezahlt?


    Mit den Jahren sind auch natürlich einige kleine Schäden entstanden die von uns repariert werden konnten. Nur gibt es seit einiger Zeit gibt es einen Defekt bei der Eingangstür, zu einem bleibt der Griff in der Position stehen in der man ihn loslässt und zum anderem ist die Tür nicht mehr richtig zu schließen, die Tür muss immer etwas angehoben werden damit sie zu geht und „einhackt“(?). Ein Anker hat sich möglicherweise aus dem Rahmen gelöst, oder ist gebrochen. Es ist schwer zu sehen, der vermutliche defekte Teil ist im Rahmen. Als das Problem vom Vermieter gesehen wurde kamen nur einige Argumente warum die Reparatur schwierig ist und was gemacht werden muss damit es wieder funktioniert. Zur Durchführung der Lösung ist es leider bis heute nicht gekommen.


    Was dazu auch ziemlich „krass“ ist, wie ich finde, ist die Mieterhöhung die in diesen fast 15 Jahren entstanden ist. Die genauen Zahlen vom alten Vermieter sind mir nicht bekannt weswegen nur eine Prozentzahl vom 01. August 2005 bis jetzt genannt werden kann. Die Miete ist in dieser Zeit um ungefähr 194% gestiegen (wenn ich mich nicht verrechnet habe sollte diese Zahl stimmen). Ist solch ein Wert realistisch? Noch bin ich nicht dazu gekommen, es wird aber die ortsübliche Miete geprüft.

    Ich will mir vom Vermieter auch eine schriftliche Aufzählung der Kosten (Kaltmiete und Nebenkosten) zukommen lassen um zu sehen was alles berechnet und wie es berechnet wird. Kann ich dies einfach so machen, müssen das meine Eltern machen, oder reicht mir eine Vollmacht meiner Eltern aus?


    Bevor ich zur Miethilfe o.Ä. gehe wollte ich mir die Papiere einholen und euch um Rat fragen, möglicherweise kann ja schon so einiges gelöst werden.


    Mit freundlichen Grüßen.

  • Wie ich mir den vorhandenen Mietvertrag jetzt angesehen habe ist bei den Nebenkosten eine Nutzung des Kabelanschlusses (mit dem Vermerkt „nach Wohneinheiten“) gekennzeichnet. Wurde in den ganzen Jahren ein Punkt umsonst gezahlt?

    Die Frage ist eher, ob die Kosten in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden, falls nicht erfolgte auch keine Umlegung.

    Angefangen hatte es damit, dass leerstehende Wohnungen modernisiert wurden, damit kamen meines Wissens nach die ersten Mieterhöhungen welche in keiner schriftlichen Form durchgeführt wurden

    Soweit die höhere Miete gezahlt worden ist ohne Vorbehalt, so wird man dagegen nichts mehr ausrichten können. Der Vermieter kann natürlich zu den Mietparteien gehen und fragen "ey, wollte ihr 20€ mehr zahlen?" und wenn die ja sagen, dann passt alles. Erst wenn die Nein sagen und der Vermieter trotzdem mehr Geld möchte, muss er dies über § 558 BGB machen. Natürlich kann man das für den Einzelfall nie so pauschal sagen, aber wie gesagt, die Karten sind schlecht, wenn gezahlt worden ist.

    Kann ich dies einfach so machen, müssen das meine Eltern machen, oder reicht mir eine Vollmacht meiner Eltern aus?

    Es wird die Vollmacht der Eltern benötigt. Kein fremder darf einfach so Akten anfordern und einsehen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!