Hallo zusammen,
erstmals vielen lieben Dank, dass ihr euch kurz Zeit nehmt für mein Anliegen!! Ich bin schon sehr gespannt über eure Einschätzung!
Folgendes Problem: Ich habe von Jan 2015 bis Feb 2018 in meinem WG Zimmer gewohnt. Ich hatte hier einen Zimmermietvertrag. In diesem Mietvertrag zeigte eine Tabelle die Aufstellung der Kaltmiete, der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung sowie die Gesamtkosten für die Miete an. Im Fließtext darunter wurde separat eine Stromabschlagszahlung von 15,- € pro Monat erwähnt. Diesen Satz zu den Stromkosten habe ich überlesen und somit lediglich die Gesamtmiete laut Tabelle überwiesen - für meinen gesamten Mietzeitraum.
Nach meinem Umzug im Frühjahr 2018 habe ich dann Post von meiner ehemaligen Hausverwaltung bekommen in der ich über mein Versäumnis aufgeklärt wurde und zur Nachzahlung der Stromkosten für den gesamten Mietzeitraum aufgefordert wurde. Da ich in all den Jahren keine eine Nebenkostenabrechnung erhalten habe, ging ich davon aus, dass die Kosten für den Strom für die Jahre 2015 und 2016 nicht mehr zurückgefordert werden können, da diese mittlerweile verjährt waren. Das war meine Annahme. Somit habe ich die Stromkosten für 2017 und 2018 beglichen und für 2015/16 nicht. Dies habe ich meiner Hausverwaltung entsprechend mitgeteilt. Nun habe ich seit beinahe zwei Jahren nichts mehr dazu von meiner Hausverwaltung gehört, bis mir nun letzte Woche ein Mahnbescheid vom Amtsgericht ins Haus geflattert ist ("Mahnbescheid vom 6.1.2020 aufgrund des am 23.12.2019 eingegangenen Antrags"). In diesem Mahnbescheid werden nun die Stromkosten für 2016 verlangt (nicht für 2015) sowie die Gerichtskosten und die laufenden Kosten. Nun zu meiner Frage: Wer ist denn hier im Recht? Laut meiner Einschätzung zahlt man ja nur den tatsächlich Stromverbrauch, der sich ja aufgrund der fehlenden Nebenkostenabrechnung nicht mehr ermitteln lässt.
Soll ich denn nun am besten einfach zahlen oder Widerspruch einlegen?
Ich bin schon gespannt auf eure Antwort und sag schon mal Danke!!
Viele Grüße