Muss ein Vermieter bei der Fristsetzung zur Beseitigung von Mängeln beachten, dass Arbeiten im Winter nicht durchgeführt werden können?
Bei unserer 50qm Dachterrasse, über die auch der Zugang zur Wohnungstüre erfolgt, löst sich der Belag großflächig ab.
Der Mangel mit Abblätterungen und Rissbildung im Belag wurde bei Anmietung im Mai 2018 im Mietvertrag erwähnt, der Eigentümer hatte dann Ende Sommer notdürftig ein paar Stellen mit Materialresten überpinselt. Dabei hatte ich auf weitere Risse hingewiesen und Bedenken geäußert, ob hier kein größerer Mangel vorliegt.
Er wollte das Problem Dachterrasse durch seine Pfuschertruppe im Frühjahr 2019 beseitigen "überpinseln" lassen, gemacht wurde nie etwas.
Im Sommer 2019 hatte sich massig Belag abgelöst. Nach Regenfälle musste das Zeug mit dem Besen weggekehrt werden und regelmäßig der Abfluss gesäubert werden. Ohne Schuhe war die Dachterrasse nicht betretbar, da die Farbsplitter sehr hart und scharkantig sind.
Im Herbst 2018 rückte ein Dachdecker an, um vor dem Winter einige Risse im Beton notdürftig zu versiegeln, damit es bei Frost keine Schäden im Beton gibt.
Er hatte erklärt, dass
- der Eigentümer im Herbst 2017 den Belag auf den Beton selbst aufgepinselt hat, ohne zuvor eine notwendige Grundierung aufzubringen, er hatte ihn auf den Fehler hingewiesen, "ach, ist doch nicht notwendig"...
- die Arbeiten zu einem Zeitpunkt durchgeführt wurden, als der Boden nach Regenfällen sichtbar Restfeuchte enthielt
- der Eigentümer billiges Material verwendet hat, dass ausdrücklich nur in trockenen Innenräumen verwendet werden darf, nicht jedoch im Freien. Dies stand so in der Produktbeschreibung auf den Eimern.
Eigentümer und Dachdecker unterhielten sich in meinem Beisein darüber, dass der falsche Belag komplett entfernt werden muss, dann eine Grundierung und eine Fließ als Trägermaterial aufgebracht werden muss und dann das Belagsmaterial aufgebracht wird.
Der Eigentümer möchte von mir vor dem Sommer wissen, wann wir für mind. zwei Wochen im Urlaub sind, um die Arbeiten durchführen zu können. (Abhängig von der Witterung)
Der Zugang zur Wohnung wäre dann nicht möglich, da es mehrere Tage dauert, bevor der neue Belag betreten werden kann.
Hinzu kommt, dass dieses Material extrem ausdünstet. Ich hatte nach den letzten Arbeiten immer wieder Kopfweh, es dringt durch Tür- und Fensterdichtungen in die Wohnung.
Der Mangel ist somit seit Anmietung im Mai 2018 bekannt, wurde nicht beseitigt, nur stellenweise überpinselt, macht die Terrasse nur eingeschränkt nutzbar, es sieht aus wie auf einer versifften Baustelle, grünliche Moosbildung auf dem blanken Beton, asozial.
Kann ich dem Eigentümer jetzt im Winter eine erneute Frist setzen und auf eine anstehende begründete Mietminderung hinweisen, auch wenn die Arbeiten erst durchführbar sind, nach dem es längere Zeit trocken sein muss?