Jemanden mietfrei auf Zeit (3 Monate) bei sich in der Wohnung wohnen lassen - Untermietvertrag?

  • Hallo,

    eine Frage: Mein Neffe (21 Jahre) muss sich in München einer OP unterziehen, braucht eine Unterkunft in München und hat mit einem Freund von ihm ausgemacht das er zur Vorbereitung/Nachsorge bei ihm mietfrei wohnen kann. Es handelt sich um einen Zeitraum von 3 Monaten.

    Meine Frage jetzt: Ist es möglich dort etwas schriftlich aufzusetzen, dass er für 3 Monate dort mietfrei wohnen kann (hat ein extra Zimmer), sodass er etwas auf der Hand hat?

    Was genau würde man dort aufsetzen.. einen Untermietvertrag oder Leihvertrag und was würde man dort schriftlich genau festhalten?

    Vielen Dank schon einmal.

    Viele Grüße

    Jason

  • Hallo,

    auch wenn man einen Mietvertrag unterschreiben würde, dann wäre das juristisch betrachtet keiner. Denn ein Mietvertrag bedarf zwingend auch einer Zahlung, um als solcher zu gelten. Es kann also nur eine Leihe sein. Und hierfür muss man keinen schriftlichen Vertrag machen, kann man aber, wenn man möchte.

    Der Neffe ist qausi "Gast" bei dem Freund, da der Neffe ja nicht vor hat, dort dauerhaft zu bleiben, sondern nur vorrübergehend. Das ist wichtig, denn wäre der Neffe "Mitbewohner", müsste zuerst der Vermieter um Erlaubnis gebeten werden.

  • Okay, danke erstmal für die Antwort. Der Vermieter hat dem schon zugestimmt, das der Neffe dort wohnen darf für den Zeitraum.

    Ich würde halt meinem Neffen etwas schriftliches empfehlen, damit er was auf der Hand hat sollte sich sein Kumpel nicht an die mündliche Absprache halten.

    Welche Rechte hätte er denn, wenn der Kumpel sagen sollte das er doch sofort gehen soll?

    Was ich meinte ist, wäre es möglich einen Vertrag aufzusetzen, wo man festhält das er bis vom 1.02.2020-30.04.2020 dort wohnen darf und das der Kumpel ihn nur "rauswerfen" kann, wenn er arge Vergehen begeht.

    Wenn solche Rechte nur in einem Untermietvertrag gelten und eine Zahlung zwingend ist, ist es möglich dann eine symbolische Monatsmiete von z.b. 1,00€ zu vereinbaren oder doch eher Leihvertrag?

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (20. Januar 2020 um 18:26) aus folgendem Grund: BITTE KEINE VOLLZITATE UND KEINE EXTERNEN BILDLINKS

  • einen Vertrag aufzusetzen, wo man festhält das er bis vom 1.02.2020-30.04.2020 dort wohnen darf

    Ja das kann man durchaus machen. Denn wenn der Leihvertrag mit einer Zeit bestimmt ist, dann gilt diese. Ohne zeitliche Vereinbarung ist der Leihvertrag kurzfristig kündbar.

    und eine Zahlung zwingend ist, ist es möglich dann eine symbolische Monatsmiete von z.b. 1,00€ zu vereinbaren

    Das reicht natürlich nicht, man kann nicht die Sache symbolisch irgend wie benennen. Es müsste eine realistische Miete sein.

    Eine Vorlage für einen Vertrag kannst du hier nicht bekommen, denn das wäre Rechtsberatung. Du musst dir den Text selber formulieren.

  • Ja das kann man durchaus machen. Denn wenn der Leihvertrag mit einer Zeit bestimmt ist, dann gilt diese. Ohne zeitliche Vereinbarung ist der Leihvertrag kurzfristig kündbar.

    Das reicht natürlich nicht, man kann nicht die Sache symbolisch irgend wie benennen. Es müsste eine realistische Miete sein.

    Eine Vorlage für einen Vertrag kannst du hier nicht bekommen, denn das wäre Rechtsberatung. Du musst dir den Text selber formulieren.

    Danke für die Antwort.

    Ist es denn dann möglich von Seiten des Kumpels (Hauptmieter und Verleihende) den Leihvertrag vorzeitig zu beenden, wenn dafür keine großen Gründe wie Vandalismus o.ä. vorliegen oder ist der Neffe (Leihende) etwas abgesichert das der Leihvertrag bis zum Ende des Zeitraums eingehalten werden muss von Seiten des Hauptmieters? :)

  • Hallo,

    schaue dir einfach §§ 604 und 605 BGB an. Darin ist geregelt wann die Sache zurückgegeben werden muss, bzw. die Wohnung verlassen werden muss.

    Wenn eine Frist vereinbart worden ist, so kann der Verleiher den Vertrag nicht einfach so beenden.

    Gruß

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Mal ganz ehrlich. Rechtlich gesehen mag das ja alles möglich sein. Wenn ich einem Freund anbieten würde, kostenlos bei mir unterzuschlupfen und der kommt mir dann mit "aber ich will einen Vertrag", würde ich ihm freundlich lächelnd die Adresse des nächsten Boarding Houses geben und ihm sagen, da kann er sichere Veträge abschließen, wenn das so wichtig für ihn ist.

    Musst Du halt dann entscheiden: kostenlos mit Restrisiko oder risikolos kostenpflichtig.

    cu

    Guenni