Kosten für Warmwasserversorgung

  • Moin.

    Hatte gerade eine Unterhaltung mit dem Heizungsbauer zum Thema Warmwasserversorgung im Haus. Nun ergeben sich einige grundlegende Fragen.

    Unsere Wohnung (2017 als Anbau erstellt) ist an die Zentralheizung im Keller (Gas befeuert) angeschlossen.

    Laut Mietvertrag werden die Heizkosten für _alle_ Wohnungen im Haus anhand der Wohnfläche verteilt.

    Er hatte meine Freundin bei Anmietung dazu überredet, auf Zähler an den Heizkörper zu verzichten, da diese nur unnötige Kosten für alle Bewohner verursachen würden.

    Bis auf unsere Wohnung beziehen alle anderen Wohneinheiten Warmwasser über das System im Keller.

    Unsere Wohnung ist NICHT an das Warmwassersystem angeschossen, wir haben nur _eine_ Kaltwasserleitung mit eigenem Zähler (im Keller) und im Bad einen Durchlauferhitzer, der Bad und Küche versorgt.

    Laut Mietvertrag (allgemeiner Vordruck) wird auch Warmwasser anhand der Personenzahl in jeder Wohnung umgelegt.

    Wir haben allerdings gar keinen Warmwasseranschluss in der Wohnung, sollten laut Mietvertrag jedoch an den Kosten beteiligt werden. Hinzu kommt, dass durch den Durchlauferhitzer hohe Stromkosten entstehen.

    Somit würden wir unser selbst erstelltes Warmwasser doppelt bezahlen?

    Laut anderen Bewohnern zahlen diese Strom, Wasser, Heizkosten und was sonst anfällt anhand der Personenzahl und Wohnfläche über eine Pauschale. Der Eigentümer rechnet angeblich alle Kosten zusammen und verteilt diese dann einfach auf alle. Seit Mietbeginn 1.6.2018 erfolgte keine Nebenkostenabrechnung aus der ersichtlich ist, was wie weshalb abgerechnet wird. Hatte ich jetzt mal angefordert, Antwort erfolgte keine....

    Frage dazu: Muss der Mieter Kosten für die Erstellung von Warmwasser finanzieren, auch wenn er keine Warmwasserleitung in der Wohnung hat?

    Laut Heizungsbauer gibt es keine getrennten Zähler je Wohneinheit für Warmwasser.

  • Frage dazu: Muss der Mieter Kosten für die Erstellung von Warmwasser finanzieren,

    Wie kommst du darauf, dass du die Kosten mitfinanzierst. Auch wenn der Vermieter gegen die Heizkostenverordnung verstößt, in dem er den Verbrauch von Wärme und Warmwasser nicht individuell erfasst und abrechnet, kann er das doch nur wenn Wärme und Warmwasser bezogen wird. Da ihr aber euer Warmwasser autark herstellt, seid ihr außen vor.

    Seit Mietbeginn 1.6.2018 erfolgte keine Nebenkostenabrechnung aus der ersichtlich ist, was wie weshalb abgerechnet wird.

    Was sagt denn der Mietvertrag darüber aus, zahlt ihr eine Nebenkostenpauschale (die nicht abgerechnet wird) oder eine monatliche Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung.