Ich habe ein Zimmer in einer WG (Einzelzimmervermietung) gemietet und die Gesellschaftsräume zur Mitbenutzung.
Der Vermieter hat den Schlüssel zur Wohnung und ist immer wieder ohne dies vorab anzukündigen in die Wohnung gekommen. Was das Fass dann zum überlaufen gebracht hat war, das der Hausmeister in die Wohnung gekommen ist und an meine Zimmertür geklopft hat und mich damit aus dem Schlaf gerissen hat. Darauf hin haben wir den Schließzylinder ausgetauscht.
Heute kam eine Email, in der der Vermieter uns gebeten hat, das schloss wieder zurückzutauschen.
Meine Frage:
Das der Vermieter Besichtigungstermine vereinbaren kann steht vollkommen außer frage allerdings muss er dies doch mit uns vereinbaren und kann sich nicht ungefragt Zutritt zur Wohnung verschaffen oder? Wäre das dann nicht Hausfriedensbruch nach art 13 GG?
Ich werde so oder so heute Kündigen, allerdings hätte ich da die Frage an euch, was mir schlimmsten Falls passieren könnte, wenn ich dem Vermieter schreibe,das er mir jeder Zeit einen Besichtigungs Termin vereinbaren kann, das das schloss aber bis zu meinem Umzug drin bleibt?