Verlängerter Mietvertrag trotz Interessent? Baugenossenschaft

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem.

    Ich bin bei einer Baugenossenschaft und habe einen Mietvertrag bis Ende März.

    Zum März ziehe ich in eine neue Wohnung um.

    Nun möchte ich auf keinen Fall 2 gleichzeitige Mietkosten tragen.

    Ich habe Interessenten, die zum 01.03 die Wohnung übernehmen könnten.

    Nun hat aber die Baugenossenschaft mir geantwortet, dass Sie sich für andere entschieden haben und dass mein Vertrag bis 31.03 geht.

    Dürfen die das?

    Ich habe Interessenten, die die Wohnung übernehmen könnten und ich müsste nicht 1 Monat für eine leere Wohnung zahlen???

    Außerdem wurde mir gesagt, dass ich alle Tapetten abziehen müsste, wobei ich gelesen habe, dass es nicht mehr dem Mieter rechtlich zuzuordnen ist???

  • Dürfen die das?

    Ja, das dürfen die. Nur der Vermieter bestimmt, an wen er die Wohnung vermietet. D.h. du musst den Mietvertrag erfüllen.

    Außerdem wurde mir gesagt, dass ich alle Tapetten abziehen müsste,

    Da hast du Recht, das Entfernen der Tapeten kann man von dir nicht verlangen. In welchem Zustand hast du die Wohnung übernommen, frisch renoviert oder abgewohnt? Und wie sehen die Wände jetzt aus, in neutralen Farben, oder................

  • ja. Ich habe untapetiert die Whg übernommen. Aber seit 2018 ist doch dieses Verlangen abgeschafft.

    Aber zum Vertrag.. ich habe doch Jemanden dafür gefunden, der fristgerecht die Whg übernehmen könnte. Genauso könnte ich doch eigentlich es auch untervermieten...

  • ich habe doch Jemanden dafür gefunden, der fristgerecht die Whg übernehmen könnte.

    Unerheblich. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, an denjenigen zu vermieten, den Du gefunden hast. Er darf sich seinen Mieter frei aussuchen.

    Genauso könnte ich doch eigentlich es auch untervermieten...

    Die Untervermietung einer ganzen Wohnung ist eine Wohnraumüberlassung, die genehmigungspflichtig ist. Wenn Du eine Genehmigung vom Vermieter hast, kannst Du die Wohnung für den Monat untervermieten, sonst nicht. Ändert aber nichts daran, dass niemand den Vermieter zwingen kann, Deinem Nachmieter zuzustimmen und Dich vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen.

    cu

    Guenni

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