Strom über Vermieter - Photovoltaik - ohne eigenen Zähler

  • Hallo zusammen,

    ich würde gerne eure Meinungen hören und schildere mal meinen Sachverhalt.

    Ich wohne mit meinen Vermietern (zwei Erwachsene mit zwei Jugendlichen) zusammen in einem Haus, meine Wohnung befindet sich im Erdgeschoss. Meine Vermieter haben eine Photovoltaikanlage und ich beziehe meinen Strom über sie. Zum Zeitpunkt meines Einzuges dachte ich noch, dass das für mich von Vorteil sei. Ich habe keinen eigenen Stromzähler. Es gibt einen Zähler für die Produktion, einen für die Einspeisung und den Strombezug und einen für den Verbrauch meiner Vermieter.

    Meinen Stromverbrauch berechnen sie wie folgt:

    Produktion Photovoltaik - Einspeisung = Selbstverbrauch

    Selbstverbrauch + Bezug = Gesamtverbrauch

    Gesamtverbrauch - Verbrauch Vermieter = Verbrauch Mieter

    Ich finde diese Berechnung etwas wage. Ich bin ein sparsamer Mensch und hatte in meinen vorherigen Wohnungen einen Stromverbrauch von ca. 1100 kWh im Jahr. In meiner jetzigen Wohnung in den ersten neun Monaten 1628 kWh und für 2019 unfassbare 2003 kWh, obwohl ich nach der ersten Abrechnung noch sparsamer war. Meine Vermieter haben hingegen nur 3080 kWh verbraucht...zu viert, mit dreifacher Wohnfläche.

    Hinzu kommt, dass sie mir den Strom für 0,33 € pro kWh verkaufen und meine Warmwasseraufbereitung über Durchlauferhitzer erfolgt.

    Meine Heizkosten sind auch sehr hoch und für mich nicht nachvollziehbar, aber das ist ein anderes Thema.

    Nun meine Frage. Kann man so wirklich korrekt meinen Verbrauch ermitteln?

    Freue mich über eure Antworten!

  • Es ist grundsätzlich zulässig, dass der Vermieter den selbst erzeugten Strom verkauft. Für eine korrekte Abrechnung muss dann aber ein eigener Zähler für den Mieter vorhanden sein. Es gibt ansonsten zu viele Fehlerquellen, die die Abrechnung verfälschen können und vielleicht eine Benachteiligung sind.

    Eine andere Möglichkeit ist, dass du im Gegenzug für die Stromnutzung dich nur an den Kosten der Anlage beteiligst, aber ansonsten nichts für den Strom zahlen musst. Diese Umlage der Kosten wäre im Sinne von Nr. 17 der Betriebskostenverordnung zulässig.

    Und dann sollte man als Mieter noch wissen, dass man per Gesetz die freie Wahl des Stromanbieters hat. Das bedeutet, du kannst nicht gezwungen werden, den Strom vom Vermieter dauerhaft abzukaufen (max. 1 Jahr Bindung), sondern du kannst dich auch bei einem anderen Stromversorger anmelden. Das kann der Vermieter nicht verweigern, wenn er zuvor selber als Versorger aufgetreten ist.