Plötzliche Kündigung wegen Eigenbedarf. Formfehler dabei?

  • Hallo Liebe Community :saint:,

    vielen Dank schon mal vorweg wenn Ihr euch die Zeit nehmt um den Text zu lesen und wenn mögich zu helfen :)

    Ich habe vor ca einer Woche die Kündigung meines Vermieters erhalten.

    Grund: Sabrina wird zum Sommersemester mit Beginn im April 2020 in Hamburg studieren und benötigt daher eine Wohnung.

    Jetzt war ich bei der Verbraucherzentrale und habe ein Gespräch mit einem Mietrechtsanwalt geführt. Dieser sagte zu mir das ich überprüfen sollte ob zu dem Zeitpunkt zu dem die Kündigung mir zugestellt wurde, die Enkelin wirklich schon eingeschrieben war. Und dazu ob sie in Hamburg lebt oder außerhalb. Da wenn sie bereits in Hamburg lebt kein Anspruch auf eine Wohnung besteht.

    Jetzt habe ich mit der Mutter der ENkelin telefoniert, welche sich um die Mieter kümmert.

    Sie sagte das ihre Tochter noch nicht fest eingeschrieben ist, sondern noch abwägt welchen Studiengang sie machen will. Nur sie ist sich sicher dass sie in Hamburg studieren will.

    Desweiteren bestätigte mir Ihre Mutter das die Tochter noch Zuhause wohnt, in Hamburg.

    Jetzt ist meine Frage: Sind diese beiden Punkte. 1) Noch nicht eingeschrieben 2) Wohnhaft bereits in Hamburg, Gründe dafür das die Kündigung vielleicht nicht rechtens ist?

    Ich danke euch schonmal vielmals,

    Viele Grüße

    Pia :)

  • Du hast zu dem Thema doch schon mit einem Anwalt der Verbraucherzentrale gesprochen. Das war auch der richtige Weg, denn ein Forum dürfte eine Rechtsauskunft nicht geben, das wäre unerlaubte Rechtsberatung.

  • Hallo,

    grundsätzlich ist eine Eigenbedarfskündigung auf Verdacht nicht möglich. Ob man dies bejahen kann, nur weil keine Einschreibung vorliegt ist was anderes. Es gibt ja auch NC freie Studienfächer.

    Da wenn sie bereits in Hamburg lebt kein Anspruch auf eine Wohnung besteht.

    Die Aussage kann ich nicht nachvollziehen. Gerichte erkennen sehr wohl den Auszug der Kinder aus der elterlichen Wohnung aus. Auch ein Umzug innerhalb einer Stadt kann sehr wohl den Eigenbedarf begründen, etwa wenn die Wohnung kleiner/größer/günstiger wird.

    Aber die konkrete Situation können wir nicht beurteilen bei dir. Wir können nicht sagen ob die Kündigung bei dir unwirksam ist. Das kann man nur nach ausführlicher Prüfung, da solltest du dich an deinem Anwalt halten und nachfragen, ob sich seine Beurteilung verändert, wenn die Tochter aus dem Elternhaus ausziehen möchte.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!