Zählertausch ohne Ankündigung und Vollmacht

  • Guten Tag,

    ich wohne in einer Mietwohnung in einer Studentenwohnanlage in Niederbayern und war von Freitag-Samstag (24.01.-25.01.) nicht da. Als ich heute meine Wohnung betrat, hatte ich ein ungutes Gefühl, da ich bemerkt habe, dass jemand in der Wohnung war, denn es waren einige Gegenstände verschoben, außerdem war die Tür vom Bad geschlossen, obwohl ich diese immer etwas offen lasse und die Haustür war nicht abgeschlossen, was meiner Meinung nach die größte Frechheit ist.

    Zum Glück habe ich relativ schnell bemerkt, dass jemand die Klappe zum Heizungszähler geöffnet hat und die Wasserzähler gegen neue ausgetauscht worden sind. Ich wurde in keinster Weise darüber informiert, was und wann das stattfinden wird, noch habe ich der Hausverwaltung eine Vollmacht zum Zutritt zur Wohnung erteilt.

    Wie kann ich dagegen vorgehen bzw. was sind hier meine Rechte als Mieter?? Leider finde ich bei Google nichts passendes zu diesem Thema.

    Vielen Dank schon mal im Voraus!

  • Da steht dir vieles zur Auswahl, wobei man sich da immer die genauen Umstände anschauen muss, aber in Betracht kommt folgendes:

    - fristlose Kündigung

    - Anzeige wegen Hausfriedensbruch

    - Schlösser tauschen

    - Unterlassungsklage

    Wie sinnvoll das ganze ist dann ist eine ganz andere Frage.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Vielen Dank für die Antwort, darkshadow.

    Da ich demnächst eh ausziehen wollte, weil ich für ein halbes Jahr ins Ausland gehe, würde den Umständen entsprechend eine fristlose Kündigung sinnvoll erscheinen. Wenn eine fristlose Kündigung durch den Mieter veranlasst wird, besteht dann auch hier eine Räumungsfrist? Sollte diese im Schreiben angegeben werden oder wird die durch den Vermieter vorgegeben?

    Leider finde ich dazu nur Infos, falls der Vermieter dem Mieter fristlos kündigt.

  • würde den Umständen entsprechend eine fristlose Kündigung sinnvoll erscheinen

    Man müsste aber auch prüfen, ob diese wirksam wäre oder ob vorher eine Abmahnung ausreichen würde. Das muss im Einzelfall entschieden werden und kann nicht pauschal damit begründet werden, das man ungefragt in der Wohnung war.


    besteht dann auch hier eine Räumungsfrist?

    Für eine solche Frist besteht kein Grund, da der Mieter ja den Kündigungszeitpunkt in der Hand hält. Er muss die Kündigung nicht sofort aussprechen, er muss die ja nur aussprechen, sobald er eine neue Bleibe hat. Aber das darf auch nicht zulange dauern, weil im Zweifel ist die Kündigung dann verwirkt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!