Hallo,
ich habe mich hier angemeldet und hoffe ihr könnt uns weiterhelfen.
Wir, das sind mein Mann, mein Sohn (4 Monate) und ich. Wir bewohnen eine Eigentumswohnung. Die Wohnung wurde verkauft (Feb. 19) und der Eigentümer hat gewechselt. Wir werden nächstes Jahr in unser eigenes Eigentum wechseln, welches allerdings noch bewohnt ist und wir müssen das Eigentum ggfs. noch umbauen, da es saniert werden muss (BJ. 1989). Das sind die Grundlagen.
1) Können wir von dem Gesetz Paragraph 577a BGB Gebrauch machen, dass eine Sperrfrist von drei Jahren eintritt?
2) Können wir einen Widerspruch einlegen, dass ein doppelter Umzug innerhalb von einem Jahr unzumutbar ist, zusätzlich mit Säugling?
3) Der Eigentümer hat bei der Besichtigung gesagt, er hätte keine Absicht einzuziehen, er wäre Investor. Kann er uns demnach überhaupt kündigen?
Vielen Dank
Junes