Mietvertrag Eigenbedarf

  • Guten Abend, meine Frau und ich (50+) stehen kurz vor der Unterzeichnung eines unbefristeten Mietvertrages für eine Wohnung in einem 2 Familienhaus.

    Nun zu unserem "Problem" und zwar sind die Vermieter, die im Erdgeschoss leben, nicht mehr die Jüngsten (80+).

    Was könnte mit uns passieren wenn die Vermieter endgültig "ausziehen" und der einzige Erbe (Sohn) das Haus verkaufen möchte?

    Könnte der neue Eigentümer des Hauses direkt auf Eigenbedarf klagen und das bestehende Mietverhältnis mit uns kündigen oder geht das nicht mal eben so?

    Wir möchten schon ganz gerne in diese schöne Wohnung einziehen aber der Gedanke daran dass wir in einigen Jahren eventuell nochmal umziehen müssten, stimmt uns nachdenklich.....

  • Könnte der neue Eigentümer des Hauses direkt auf Eigenbedarf klagen und das bestehende Mietverhältnis mit uns kündigen oder geht das nicht mal eben so?

    Soweit kein Wohnungseigentum begründet wird, gibt es da keine Ausschlussfristen.

    Wir möchten schon ganz gerne in diese schöne Wohnung einziehen aber der Gedanke daran dass wir in einigen Jahren eventuell nochmal umziehen müssten, stimmt uns nachdenklich.....

    Man kann im Mietvertrag auch in Grenzen eine Kündigungsrecht aus Eigenbedarf ausschließen, das würde dann auch für eventuelle neue Eigentümer gelten, da der Vertrag 1:1 übernommen wird. Da ist aber einiges zu beachten, aber es wäre eine Möglichkeit sich so abzusichern.

    Gruß

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!