Hallo Forumler,
aufgrund einer m.E. völlig unfähigen Hauverwaltung ergeben sich bei mir einige Fragen. ich hoffe, das richtige Unterforum getroffen zu haben .
Nun gut, nachfolgend die Fakten in Stichpunkten:
- Neubau-Mietwohnung bezogen am 15.03.2018
- Auszug am 31.01.2020
- Mietvertrag regelt die Fristen der Nebenkostenabrechnung wie folgt: " Die monatlichen Vorauszahlungen auf die Betriebskosten werden nach Ablauf des jährlichen Abrechnungszeitraums nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet und ausgeglichen."
Wir haben bis Stand heute keine Nebenkostenabrechnung für 2018 oder 2019 bekommen. Es war auch nie jemand da, der Heizung oder Wasser abgelesen hat. Das habe ich gestern im Beisein des Hausmeisters erledigt, weil es die HV innerhalb 4 Monaten nicht geschafft hat, einen Wohnungsabnahmetermin zu vereinbaren. Bzw. gestern am 31.01. kam ein Anruf, ob ich wohl am Montag den 03.02. Zeit hätte... hab ich natürlich verneint, denn da ist der Mietrvertrag bereits seit 3 Tagen beendet.
Sodala, das waren jetzt mal grob die Stichpunkte. Nun meine Fragen.
Wann hätte uns die Abrechnung für 2018 zugestellt werden müssen, so dass der Vermieter noch Nachforderungen stellen kann? (m.E. am 31.12.2019)
Wann muss die Abrechung für 2019 vorliegen? (m.E. am 31.12.2020)
Wann muss die Kaution zurückbezahlt werden? (m.E. in Teilen sofort und der Rest spätestens am 30.12.2020)
Liege ich mit meinen Vermutungen einigermaßen richtig?
Danke vorab und Grüße vom Thomas aus München