Smarter Türöffner verpflichtet Mieter zum Smartphone

  • Hallo,

    wir haben eine neue Smarthome Türanlage.

    Diese zwingt die Mieter dazu entweder ein Telefon oder ein aktuelles Smartphone zu besitzen.


    Alte Handy können die App nicht installieren.


    Ich habe kein aktuelles Smartphone, noch ein Telefon.
    Wenn nun jemand klingelt, klingelt mein Smartphone und ich kann mit der Annahme mit dem Klingelnden sprechen oder es ablehnen.

    Wenn ich ablehne, kann ich die Tür nicht öffnen. Denn die * Taste kann ich nur bei Anruf drücken.

    Es handelt sich um eine Anlage von Intercom Intratone.


    Eigentlich will ich das Handy gar nicht dazu nutzen. Gäste rein lassen geht nun aber auch nicht mehr.


    Darf mich der Vermieter zwingen, ein neues Smartphone oder einen Telefonanschluss zu erwerben? Die alte Anlage funktioniert nicht mehr.

  • Hast Du den Vermieter denn mal damit konfrontiert? Wenn Du Bestandsmieter bist, d.h. damals mit einem ganz normalen Türschloss eingezogen bist, dann kann der Vermieter dich nicht zwingen, Dir ein Smartphone zu kaufen.

    Ansonsten verwenden wir auch Smarthome-Türöffner, allerdings können diese immer "analog" verwendet werden. Was, wenn das Handy mal aus oder defekt ist?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.