Einliegerwohnung - Heizkostenverordnung Abrechnung der Heizkosten

  • Guten Abend,

    wir haben unserem Mieter unserer Einliegerwohnung, wir wohnen im gleichen Haus, weitere Wohnungen gibt es nicht, die Abrechnung der Neben- und Betriebskosten zugestellt.


    Uneinigkeit gibt es bezüglich der Abrechnung der Betriebskosten für die Heizung.

    Im MV ist unter „Paragraph 5 Heizung und Warmwasserversorgung“ per Markierung des „Unterpunktes 4“ vereinbart, dass die Kosten vom VM auf die angeschlossenen Wohnungen ungelegt werden.


    Unser Mieter meint nun, dass nach Heizkostenverordnung umgelegt werden muss, da die Verordnung nicht explizit im MV ausgeschlossen worden ist.

    In einem weiteren Unterpunkt des MV unter oben genannten Paragraphen 5 steht bezüglich der Heizkosten weiter, dass die Betriebskosten vom Vermieter entsprechend der Heizkostenverordnung umgelegt werden, d.h. nach Wohnfläche und einem Verbrauch rechnungstragenden Maßstab. Wir haben vergessen diesen Punkt zu streichen.


    Wie sollten wir uns verhalten? Muss die Heizkostenverordnung explizit ausgeschlossen werden? Dürfen wir verbrauchsunabhängig nach Wohnfläche umlegen?

    Grüsse

  • Die Ausnahme von der Heizkostenverordnung muss explizit im Mietvertrag vereinbart werden, insofern hat der Mieter Recht. Für die vergangene Abrechnung ist das Thema also durch. Du kannst/musst mangels Erfassung nun nach Wohnfläche abrechnen, der Mieter darf jedoch um 15 % mindern.

    Dennoch würde ich das Gespräch mit dem Mieter suchen. Du hast in dieser Konstellation das Recht, ohne berechtigtes Interesse zu kündigen. Du kannst diesen Mietvertrag also einfach kündigen. Entweder bietest du einen neuen an, in dem die Abrechnung nach Wohnfläche vereinbart wird oder aber du bietest diesem Mieter auch keinen neuen Vertrag an, beispielsweise wenn er auf der Minderung besteht. All dies kann man erst mal persönlich besprechen. Je nach Reaktion leitet man dann die weiteren Schritte ein. Die Situation im selbstgenutzten Zweifamilienhaus ist eine der wenigen Situationen, in denen der Vermieter am längeren Hebel sitzt. Darüber hinaus kann man dem Mieter auch erklären, dass die Verbrauchserfassung und -abrechnung teuer ist und daher kaum Sinn macht. Wir haben ein Haus gekauft, das mit Mietzählern ausgestattet ist. Die kosten allein 200€/Jahr, dazu die Kosten für die Abrechnung und insgesamt sind wir bei 40% der Brennstoffkosten nur für die Verbrauchserfassung. Das macht wirtschaftlich für niemanden Sinn außer das Abrechnungsunternehmen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Schweinchenfan (6. Februar 2020 um 09:20)