Moin,
Ich bin vor kurzen in meine erste Wohnung gezogen.
Nachdem ich nun eingezogen bin, habe ich erste mängel entdeckt.
Diese sind im Übergabeprotokol nicht augeführt da der Mänge nicht direkt ersichtlich war.
Dazu steht im Übergabeprotokol auch das das Wasser abgestellt war zu diesen Zeitpunkt.
Nun, der Spühlkasten, verliert wasser, sobald man die Wasserzufuhr anstellt, sprich das Wasser verschwindet im Abfluss.
Meine frage wäre nun, müsste ich trotz kleinreperatur klausel, diesen Mängel beheben oder muss es der Vermieter erledigen da ich vor kurzen eingezogen bin und der mängel ja seit dem Einzug besteht.
Der Spühlkasten ist von außen zugänglich, also kein unterputz.
Danke.
Skyflat