Mängel nach Einzug entdeckt

  • Moin,

    Ich bin vor kurzen in meine erste Wohnung gezogen.

    Nachdem ich nun eingezogen bin, habe ich erste mängel entdeckt.

    Diese sind im Übergabeprotokol nicht augeführt da der Mänge nicht direkt ersichtlich war.

    Dazu steht im Übergabeprotokol auch das das Wasser abgestellt war zu diesen Zeitpunkt.

    Nun, der Spühlkasten, verliert wasser, sobald man die Wasserzufuhr anstellt, sprich das Wasser verschwindet im Abfluss.

    Meine frage wäre nun, müsste ich trotz kleinreperatur klausel, diesen Mängel beheben oder muss es der Vermieter erledigen da ich vor kurzen eingezogen bin und der mängel ja seit dem Einzug besteht.

    Der Spühlkasten ist von außen zugänglich, also kein unterputz.

    Danke.

    Skyflat

  • Hier wird vermutlich das sogenannte Schwimmerventil kaputt sein. In dem Fall greift sowieso keine Kleinstreparaturklausel, da dieses Ventil nicht deinem unmittelbaren Zugriff unterliegt.

    Das ist Sache des Vermieters.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Skyflat,

    mal unabhängig von der Kleinreparaturklausel, zu er Leipziger82 schon was geschrieben hat, solltest du dem Vermieter baldmöglichst über alle Mängel informieren, die du jetzt gefunden hast, und das zu Nachweiszwecken am besten schriftlich. Kurz nach dem Einzug kann man in der Regel noch plausibel erklären, dass die Beschädigungen nicht durch dich entstanden sind. Später oder gar zum Auszug wird das kaum mehr möglich sein.

  • Ich hatte heute bei der Wohnungsbaugesellschaft angerufen, die haben mir dann auch gleich ein Termin gegeben, wo jemand vorbeigeschickt wird und den Spühlkasten wieder instand setzt.

    Mal schauen, solange lässt sich das Wasser am Kasten ja direkt jedesmal wieder abstellen.