Kündigung aufgrund nicht benutzbarer Terasse seit einem Jahr

  • Hallo zusammen,

    mein Partner und ich sind vor knapp einem Jahr in eine Mietwohnung mit Garten gezogen. Bei der damaligen Besichtigung hat die Vermieterin ganz groß getönt dass die nächsten Wochen noch ein Zaun und ein Sichtschutz angebracht wird, sodass die Terasse nutzbar ist. Hintergrundinfo: Die Terasse liegt im Innenhof einen Wohnblocks und ist ohne Zaun für alle Passanten begehbar. Im Sommer saßen ständig Bauarbeiter ungefragt dort. Gute Möbel wollte man sich nicht anschaffen weil jeder sie einfach mitnehmen könnte. Nachts am Wochenende machen Jugendliche Radau im Innenhod und machen es sich irgendwann auf der Terasse bequem. Die Lärmbeschwerde erhalten selbstverständlich wir. Wir haben bisher aus Nachsicht nie eine Mierkürzung in Betracht gezogen. Jetzt haben wir eine neue Wohnung gefunden (mit abgeschotteter Terasse) und der Vermierterin die Kündigung zukommen lassen. Es gibt 7 vorgeschlagene Nachmieter die direkt einziehen könnten. Wir wollen eine Verkürzung der Kündigungsfrist (Standard 3 Monate), da wir ausziehen weil wir für eine Quadratmeterfläche zahlen die wir nicht nutzen können. Die Vermieterin will auf die drei Monate bestehen. Was meint ihr? Grüße

    Rebecca

  • Die Vermieterin will auf die drei Monate bestehen.

    Und da hat sie voll und ganz Recht. Eine Verkürzung der Kündigungsfrist wäre reine Kulanz und ich denke, dass die VM da nicht nachgeben wird.

    Schon mal an eine Mietminderung für die letzen Monate gedacht?

  • Die Miete wird auch gezahlt für die Möglichkeit der Nutzung der Mietsache, nicht für die reale Nutzung.

    Nicht sehr überraschend das sie die Mietminderung verweigert, wer verzichtet schon gerne auf sein Geld. Einfach Miete entsprechend kürzen, wenn eine Kaution hinterlegt ist und die Vermieterin das mit "Mietschulden" aufrechnet, dann müsstet ihr natürlich entsprechend dagegen vorgehen.

    Ich denke für die letzten 3 Monate lohnt sich das nicht. Außerdem würde sie zumindest in der noch kalten Zeit mehr als gering ausfallen.

    Ob eine fristlose Kündigung in Betracht kommt ist eine andere Frage. Hier kommt auf die Umstände im Einzelfall an.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!