Schweigen über Schimmel durch Vermieter

  • Hallo, ich brauch bis morgen einen Rat, ich hoffe das liest hier schnell jemand, also es ist so. Wir haben vor 4 Wochen den Mitvertrag zu unserer WOhnung unterschrieben. GEstern haben wir den Schlüssel bekommen und die auffallenden Mängel mit dem Vermieter durch gesprochen. Heute wollten wir anfangen zu renovieren, da haben wir nur eine kleine Ecke an der Decke mit Schimmel entdeckt, weiter ging es in der Küche und letztendlich im Bad alles voll mit Schimmel zum Teil sogar schwarzer Schimmel. Daraufhin riefen wir heute den Vermieter an und der sagte uns er hätte davon gewusst drüber gepinselt und mit schimmelschutz gearbeitet.
    Sofortige Kündigung rechtsmäßig oder andere Vorschläge...
    Vielen Dank im Voraus

  • und letztendlich im Bad alles voll mit Schimmel zum Teil sogar schwarzer Schimmel.

    Wie kann man schwarzen Schimmel im Bad übersehen?

    Sofortige Kündigung rechtsmäßig oder andere Vorschläge...
    Vielen Dank im Voraus

    Ein Forum voller Laien ist bei solch einer Sache sicherlich nicht die richtige Anlaufstelle. Sie brauchen sofort anwaltliche Hilfe, denn eine fristlose Kündigung wird nur ein Anwalt für Mietrecht durchsetzen können.

  • das ist ein Betrug des Vermiters man mus alerdings Nachweisen das man bei Besichtigung dies nicht erkennen konte und das gestaltet sich oft schwirig!

    Das kann man meistens nur wenn man einen sachverständigen beauftragt der Festellt wie lange der Schimmel dort ungefähr ist !

    Den Sachverständigen mus man meistens selbst bezahlen und dann mus das Geld wieder eingeklagt werden , also etwas langwirigeres !

    Auserdem würde ich dort nicht leben wollen wegen dem gesundheitlichen Risiko einer erkrankung wie Husten / Keuchusten / Auschlag oder sonstiges !

    Einmal editiert, zuletzt von Homes (1. Mai 2011 um 22:47)

  • Also ich bin ja zufrieden, dass ihr so viel Ahnung habt, gut dass mir jeder Anwalt recht gibt, dass das Arglistige Täuschung ist und Betrug...
    Aber danke für eure Hilfe

    Danke für die Rückmeldung. Sie hat bei mir großes Gelächter und Schenkelklopfer ausgelöst. Mit anderen worten, der Tag ist in Bezug auf Belustigung gerettet.

    Zwischen dem, was Ihnen ein (oder auch mehrere Anwälte????) sagen und dem, was ein Gericht entscheidet liegen Welten.

    Aber das werden Sie spätestens feststellen, wenn Ihr Vermieter die Sache nicht auf sich beruhen lässt und einen richtigen Anwalt für Mietrecht mit der Wahrung seiner Interessen betraut.